KFA bei Gesamtvergleich im streitigen Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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repfiffi
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#1

05.02.2020, 11:13

Hallo Ihr Lieben,

folgender Sachverhalt:

Mahnverfahren geht über ins streitige Verfahren, in der Anspruchsbegründung wurde diesseits noch die GG geltend gemacht - Verfahren endete sodann mit Gesamtvergleich, in dem die GG nicht mit aufgeführt wurde; die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben

wie sieht nun der KFA (bzw. KAA, da Quotelung) aus?
Die GG wird ja nicht mit reingenommen, das habe ich soweit verstanden, aber wie sieht das mit der Gebühr Nr. 3305 VV RVG aus? Kann ich diese mit reinnehmen, oder fällt die auch weg?

KAA:
1,3 VG
1,2 TG
2 x Postpauschale (für Mahnverfahren und Klageverfahren)

Danke für Eure Hilfen - LG repfiffi
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jenniver
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#2

05.02.2020, 11:57

Die 3305 wird angerechnet; ergibt sich aber auch aus 3305 VV RVG.
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repfiffi
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#3

05.02.2020, 12:47

mir geht es eher um den Wortlaut "Gesamtvergleich" - denn bei einem Gesamtvergleich fällt ja z. B. auch die Anrechnung der GG weg, sofern sie nicht extra im Vergleich als Betrag benannt wird - in diesem Zusammenhang kam mir die Frage auf, ob sich das mit der 1,0 VG dann genauso verhält, wenn diese nicht im Vergleich benannt wird....
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Adora Belle
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#4

05.02.2020, 13:26

Nein, ist nicht so, weil das eine gerichtlich angefallene Gebühr ist. Dagegen sind die vorgerichtlichen Kosten eine Nebenforderung, die gesondert eingeklagt und tituliert werden muss - oder eben nicht.
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repfiffi
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#5

05.02.2020, 14:12

ach super, jetzt macht's bei mir auch endlich klick :yeah

vielen herzlichen Dank Adora Belle :wink1 für deine tolle Erklärung

:thx
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