Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sabrinchen2009
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#1

27.01.2020, 11:24

Hallöchen ihr Lieben,

ich bin nun seit einem halben Jahr ausgelernt und stehe trotzdem gerade wie der Ochs vorm Tore. Ich brauche eure Hilfe!

Sachverhalt:

BGH-RA der Kläger legt NZB ein und beantragt gleichzeitig FV für die Begründung der NZB, welche anschließend vom BGH gewährt wird. In der Akte finde ich von uns jedoch keine Legitimation bzw. Beauftragung eines BGH-RA´s. Schlussendlich hat der BGH-RA der Klägerseite nunmehr die NZB zurückgenommen.

Ich stehe bezüglich der Abrechnung auf dem Schlauch. RA möchte wissen, ob wir bei diesem Sachverhalt eine zusätzliche Gebühr festsetzen lassen können. Ich würde sagen, nein. Wir haben uns schließlich weder legitimiert noch wurde die NZB begründet. Was wir nur gemacht haben war, die Schriftsätze des BGH-RA´s an die Mandantschaft weiterzuleiten. Allein das löst doch aber keine Gebühr aus?! Hilfee :sad: :patsch
Hühnerhaufen
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#2

27.01.2020, 16:45

Hallo,

wir hatten vor einiger Zeit auf so einen Fall. Wir haben geltend gemacht eine 0,8 Verfahrensgebühr mit der Begründung:

"Kosten für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde und entsprechende Beratung keinen BGH-Anwalt zu engagieren"

Wir haben diese Kosten festgesetzt erhalten.

Gruß
Hühnerhaufen
Sabrinchen2009
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#3

28.01.2020, 09:26

Vielen Dank für die Nachricht, das macht tatsächlich Sinn. Dann werde ich das auch mal probieren. Herzlichen Dank! :)
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