ich hab eine Frage zu einer Abrechnung.
Es geht um folgendes: Der Streitwert bei Klage belief sich auf 5.100 €, nach langem hin und her haben wir (Beklagter) mit Schriftsatz ans Gericht geschrieben, dass sich eine Mängelbeseitigung (nicht in der Klage bekannt) auf 7500 € beläuft und wir hilfsweise die Aufrechnung erklären. (Die Aufrechnung wurde jedoch im Termin vom Gericht gerügt, da zu spät. Wir haben dann auf den Hinweis des Gerichts nur einen Vorschuss in der Höhe hilfsweise aufgerechnet). Zudem hat in dem Termin die Gegenseite unsere Aufrechnung bzw. unseren Vortrag diesbezüglich gerügt.
In der Verhandlung wurde nun ein Vergleich geschlossen, in dem auch über die Mängelbeseitigung was vergleichen wurde.
Das Gericht setzt den Streitwert nun auf 5100€ fest und "der Wert des Vergleichs beträgt 7000€".
Wie genau rechne ich das jetzt ab? Als Vergleichsüberhang/-Mehrwert mit 1,3 VerfG aus 5100 + 0,8 VerfG aus 7000 + TermG, 2x Einigungsgebühr? Oder will mir das Gericht mit der Festsetzung sagen, dass sich der Wert des Überhangs auf 1900€ beläuft? Oder kann es möglich sein, dass das Gericht den Vergleichswert so hoch ansetzt wegen dieser Mängelbeseitigung? In dem Fall hätte ich ja nur eine 1,3 VerfG aus 5100 + TerminG und die EinigungsG aus 7000...
Ich meine mich aber auch zu erinnern, dass bei einer hilfsweisen Aufrechnung, die dann auch noch bestritten wird und dazu noch ein etwas entschieden wird oder ein Vergleich geschlossen wird, sich der Streitwert entsprechend bis maximal der Höhe der Klageforderung erhöht?
Ich hoffe jemand kann mir helfen ich brüte den ganzen Vormittag schon darüber und bin langsam echt verzweifelt
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Und Danke im Voraus!
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