Hallo ihr Lieben.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Könnt ihr Mir sagen, ob meine Abrechnung richtig ist?
Es geht um eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Es fand ein Termin statt und es wurde ein Widerrufsvergleich geschlossen. ( Hoffe die Infos reichen)
Es ist ein Widerrufsvergleich geschlossen worden,
Streitwert für Verfahren: 7.650,00 €
Streitwert für Vergleich 8287,50 €
meine Abrechnung:
Gegenstandswert: 7.650,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 592,80 €
Gegenstandswert: 637,50 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV
RVG 64,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 8.287,50 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 7.650,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 456,00 €
Gegenstandswert: 15.937,50 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 780,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.892,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.912,80 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 363,43 €
zu zahlender Betrag 2.276,23 €
Danke für eure Hilfe
Arbeitsgericht Abrechnung Kündigungschutzklage
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Die TG ist auch nicht nach einem Streitwert von 15.937,50 entstanden...
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Es ist alles richtig, bis auf die vergleichsgebühr. 1,0 über 7650,00 und noch die 1,5 vergleichsgebühr über den vergleichsmehrwert
Steht so auch im geroldt/Schmidt.
Steht so auch im geroldt/Schmidt.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie Feldhamster schon geschrieben hat, der GW für die Terminsgebühr passt auch nicht.baby_on_mars hat geschrieben: ↑24.01.2020, 17:22Es ist alles richtig, bis auf die vergleichsgebühr. 1,0 über 7650,00 und noch die 1,5 vergleichsgebühr über den vergleichsmehrwert
Steht so auch im geroldt/Schmidt.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Terminsgebühr gibt es über den gesamten sw.
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Hier ist die Abrechnung gut erklärt:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/R ... leich.html
Die entsprechende beispielabrechnung ist so auch im gerold Schmidt zu finden. Stichwort: mehrvergleich
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/R ... leich.html
Die entsprechende beispielabrechnung ist so auch im gerold Schmidt zu finden. Stichwort: mehrvergleich
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Es heißt in Beitrag 1:
Streitwert für Verfahren: 7.650,00 €
Streitwert für Vergleich 8287,50 €
Also ist die TG nur aus 8287,50 € entstanden und nicht aus 15.937,50 €.
Streitwert für Verfahren: 7.650,00 €
Streitwert für Vergleich 8287,50 €
Also ist die TG nur aus 8287,50 € entstanden und nicht aus 15.937,50 €.