"Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst"
Verfasst: 23.01.2020, 12:43
Hallo,
ich habe hier eine Sache, bei der ich mir etwas unsicher bin. Folgendes hat das Gericht mit Urteil hinsichtlich der Kosten entschieden:
"Von den Gerichtskosten in I. und II. Instanz tragen die Klägerin 92,75 % und die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner 7,25 %".
Die Klägerin hat ferner 92,75 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) bis 3) in erster und zweiter Instanz zu tragen. Die Beklagten zu 1)
bis 3) haben 7,25 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in erster
und zweiter Instanz zu tragen. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst."
Wir sind Klägerin in diesem Fall.. unsere Mandantin würde nun gerne wissen, was diese Kostenentscheidung nun in € bedeutet.
Ich würde nun erstmal die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz berechnen und daraus die entsprechenden Prozentwerte (also 92,75 % Klägerin und 7,25 % für die Beklagten) berechnen.
Dann würde ich die Anwaltsgebühren der Gegenseite für die I. und II. Instanz berechnen und aus dem Betrag dann den Prozentwert aus 92,75 %, den unsere Mandantin zu tragen hat. Anschließend würde ich dann die unserer Mandantin entstandenen Anwaltsgebühren berechnen und hieraus dann den Prozentwert aus 7,25 %, den die Gegenseite zu zahlen hat.
Ist diese Vorgehensweise korrekt oder übersehe ich etwas?
Was mich verwirrt, ist der letzte Satz der Entscheidung ""Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst". Was soll dies bedeuten?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
LG
ich habe hier eine Sache, bei der ich mir etwas unsicher bin. Folgendes hat das Gericht mit Urteil hinsichtlich der Kosten entschieden:
"Von den Gerichtskosten in I. und II. Instanz tragen die Klägerin 92,75 % und die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner 7,25 %".
Die Klägerin hat ferner 92,75 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) bis 3) in erster und zweiter Instanz zu tragen. Die Beklagten zu 1)
bis 3) haben 7,25 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in erster
und zweiter Instanz zu tragen. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst."
Wir sind Klägerin in diesem Fall.. unsere Mandantin würde nun gerne wissen, was diese Kostenentscheidung nun in € bedeutet.
Ich würde nun erstmal die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz berechnen und daraus die entsprechenden Prozentwerte (also 92,75 % Klägerin und 7,25 % für die Beklagten) berechnen.
Dann würde ich die Anwaltsgebühren der Gegenseite für die I. und II. Instanz berechnen und aus dem Betrag dann den Prozentwert aus 92,75 %, den unsere Mandantin zu tragen hat. Anschließend würde ich dann die unserer Mandantin entstandenen Anwaltsgebühren berechnen und hieraus dann den Prozentwert aus 7,25 %, den die Gegenseite zu zahlen hat.
Ist diese Vorgehensweise korrekt oder übersehe ich etwas?
Was mich verwirrt, ist der letzte Satz der Entscheidung ""Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst". Was soll dies bedeuten?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
LG