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Gutachterkosten mit festsetzen lassen?

Verfasst: 22.01.2020, 12:23
von RaFa94
Hallo liebe Leute,
ich habe gerade ein Problem und zwar:

Es wurde ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, die Kosten wurden von unserer Seite bezahlt (jedoch nicht über uns, wir haben keine Rechnung oder sonst etwas vorliegen). Das Verfahren ist durch einen Vergleich mit einer Kostenquotelung von 20/80 beendet worden. Der KFB wurde uns übersendet, der war soweit auch korrekt. Vier Wochen später, ebenso die Gerichtskostenabrechnung und das Geld wurde jetzt ausgezahlt. Was nun fehlt sind die Kosten für den Gutachter.
Haben wir einen Fehler gemacht und hätten diese mit beantragen müssen oder ist es wie mit den Gerichtskosten, dass das Gericht diese berechnet und festsetzt? Leider sind auch alle sof. Beschwerde Fristen abgelaufen. Haben wir uns haftbar gemacht oder können wir jetzt noch das Gericht anschreiben und um Festsetzung bitten?

Vielen Dank für eure Hilfe:)

Re: Gutachterkosten mit festsetzen lassen?

Verfasst: 22.01.2020, 12:32
von Anahid
Habt Ihr unter Eurem KFA stehen, dass alle weiteren Gerichtskosten hinzugesetzt werden sollen?

Re: Gutachterkosten mit festsetzen lassen?

Verfasst: 22.01.2020, 14:29
von pitz
RaFa94 hat geschrieben:
22.01.2020, 12:23
[...]
Es wurde ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, die Kosten wurden von unserer Seite bezahlt (jedoch nicht über uns, wir haben keine Rechnung oder sonst etwas vorliegen).
[...]
Was heißt denn das? Wer hat den SV bezahlt - der Mandant direkt?

Re: Gutachterkosten mit festsetzen lassen?

Verfasst: 23.01.2020, 13:18
von icerose
RaFa94 hat geschrieben:
22.01.2020, 12:23
oder können wir jetzt noch das Gericht anschreiben und um Festsetzung bitten?
du kannst auch einen Nachfestsetzungsantrag bezüglich der Gerichtskosten stellen.

Besser wäre natürlich, wenn man den Satz wie Ana in Beitrag #2 generell im Kfa drin hat.

Re: Gutachterkosten mit festsetzen lassen?

Verfasst: 27.01.2020, 09:27
von RaFa94
Der Mandant hat den Sachverständiger direkt bezahlt. Wir haben in unserem KFA den Satz drin, dass weitere nicht erfasste Gerichtskosten, sowie Auslagen mit berechnet werden sollen. Ich werde wohl mal bei Gericht nachhören.