Beweisverfahren Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

22.01.2020, 09:41

Hallo Ihr Lieben,

folgendes abrechnungstechnisches Problem bzw. Fragestellung möchte ich an Euch richten:

selbständiges Beweisverfahren: Streitwert 5000,00 (Streitwertbeschluss), Rechtsanwälte verhandeln telefonisch, es wird Vergleich geschlossen über Zahlung von 8.000,00 €. Diskutiert wurde aber über Forderungen in Höhe von 10.0000,00 €

Frage: 1,5 Einigungsgebühr aus einem Streitwert von 10.000,00 oder 8.000,00 ?
1,2 Terminsgebühr aus Streitwert 10.000,00
0,8 Differenzprozessgebühr aus 2.000

Für Eure Meinung bin ich dankbar.

LG vom Moschele
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Anahid
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#2

22.01.2020, 09:50

Da ist aber mal so alles falsch, was geht.

Gerichtlich anhängig sind 5.000. Also ist das was darüber hinaus geht (also weitere 5.000) nicht gerichtlich anhängig.

Entsprechend wäre m.E. wie folgt abzurechnen

1,3 VG 5.000,00
0,8 VG 5.000,00
Abgleich § 15 RVG - höchstens 1,3 aus 10.000
1,2 TG aus 5.000 (da kein wirklicher Termin stattgefunden hat und vorgerichtlich keine TG entstehen kann)
1,0 EG aus 5.000
1,5 EG aus 5.000
Abgleich § 15 RVG - höchstens 1,5 aus 10.000
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Moschele11
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#3

22.01.2020, 10:04

Liebe Anahid,

herzlichen Dank für Deine Meinung.

Aber im selbständigen Beweisverfahren fällt m.E. immer eine 1,5 Vergleichsgebühr an, die Anhängigkeit spielt insofern an dieser Stelle keine Rolle, die Terminsgebühr fällt an, weil die Anwälte kommunizieren zur Vermeidung des Hauptsacheverfahrens.

Liebe Grüße vom Moschele
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Anahid
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#4

22.01.2020, 10:45

Ach ja.....Beweisverfahren :patsch

Mit der 1,5 EG hast Du Recht, aber halt dann aus 10.000 €.

Bei der TG bleibe ich bei meiner Auffassung; nur über den gerichtlich anhängigen Teil kann eine TG entstehen. Für den nicht gerichtlich anhängigen Teil eben nicht, weil es vorgerichtlich keine TG gibt.
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#5

22.01.2020, 11:05

Liebe Anahid,

im selbständigen Beweisverfahren kann ja die TG anfallen, wenn die Anwälte miteinander verhandeln, also der Anfall dieser Gebühr ist für mich unstreitig. Mir geht es primär um den Streitwert an dieser Stelle.

LG vom Moschele
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#6

22.01.2020, 11:07

Wie gesagt bin ich der Meinung, dass der Streitwert der TG 5000 € beträgt.
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