Abrechnung Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

21.01.2020, 14:57

Kann mir jemand helfen bezüglich einer Abrechnung in einer Mietangelegenheit mit einer außergerichtlichen Einigung.

Also ich vertrete die Mieter und das Mietverhältnis wurde gekündigt daraufhin habe ich eine Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert von 7440 € Jahresmiete abgerechnet.

In der Folge wurde dann von mir ein Vergleichsangebot unterbreitet, dass meine Mandanten ausziehen wenn Sie eine zusätzliche Zahlung für von 6000 € für die Renovierung der Wohnung erhalten.

Die Gegenseite hatte 2.000 € als Gegenvorschlag angeboten und nun merkt man sich bei 4000 € geeinigt.

Was ist jetzt die Einigung? Bzw. aus welchem Gegenstandswert kommt die Vergleichsgebühr noch obendrauf? Vielen Dank für Beiträge
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#2

21.01.2020, 15:04

Aus 7.440 EUR.
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#4

22.01.2020, 12:07

RA-Tübingen hat geschrieben:
21.01.2020, 14:57

Was ist jetzt die Einigung? Bzw. aus welchem Gegenstandswert kommt die Vergleichsgebühr noch obendrauf? Vielen Dank für Beiträge
wie schon gesagt wurde aus 7.440€

Die Einigungsgebühr gibt es immer aus dem Wert, der sich mit der Einigung erledigt hat.
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#5

22.01.2020, 14:29

In Unfallsachen nicht ;) Nicht daß RA-Tübingen da durcheinander kommt ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#6

22.01.2020, 14:36

Soenny hat geschrieben:
22.01.2020, 14:29
In Unfallsachen nicht ;) Nicht daß RA-Tübingen da durcheinander kommt ;)

Doch, auch in Unfallsachen. Nur nicht von der Gegenseite, aber die zahlt die EG ja sowieso nur bei freiwilliger Übernahme.
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