Gebühren als Zeugenbeistand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mond
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#1

21.01.2020, 14:55

hallo an alle.

Ich bräuchte mal Eure Hilfe.

Mein Chef ist ein einer Strafsache dem Mandanten als Zeugenbeistand beigeordnet worden. Im Beschluss steht drin

..... wird für die Dauer seiner Vernehmung....... als Beistand beigeordnet. ( §§ 68 b. Abs. 2, 142 Abs. 1 StPO) beigeordnet.

Nach dem Termin habe ich die Sache abgerechnet mit Grund- Verfahrens- u. Terminsgebühr.

Jetzt schreibt mir das Gericht zurück.

Es fällt nur eine Gebühr nach 4301 Nr. 4 RVG in HÖhe von 200,00 € nebst Auslagen und MwSt.

Ist das richtig?
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Adora Belle
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#2

21.01.2020, 15:02

Kommt drauf an wen Du fragst. Die Literatur sagt nein, die (überwiegende) Rechtsprechung sagt ja.

Mein Lieblingsentscheidung :motz dazu: BVerfG vom 22.07.2019, 1 BvR 1955/17.
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