Mehrere Auftraggeber 1008 erst im gerichtlichen Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
hamburgergirl
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 09.02.2008, 22:01
Wohnort: Hamburg

#1

21.01.2020, 12:03

Liebe Kollegen,

ich stehe gerade sehr auf dem Schlauch und weiß nicht weiter. Wir haben außergerichtlich drei Mandanten separat gegen einen Gegner vertreten. Die Mandanten wurden außergerichtlich jeweils einzeln von dem Gegner angeschrieben. Wir haben dann drei Akten angelegt und den jeweiligen Mandanten separat vertreten.

Danach hat der Gegner alle Mandanten in einer Klage als Beklagte zu 1. bis 3. verklagt. Das Verfahren wurde nach Termin durch Urteil beendet.

Ich soll nun gegenüber den Mandanten abrechnen. Ich würde die außergerichtliche Vertretung jedem Mandanten gegenüber separat zu dem jeweiligen Gegenstandswert abrechnen. Gerichtlich angefallen sind nach meiner Meinung dann

1,3 VG nach 3100
0,6 Erhöhung nach 1008
1,2 TG nach 3104
Auslagen
Mehrwertsteuer.

Jetzt müsste ich ja einen Teil der Geschäftsgebühr anrechnen, aber wie???

Vielen lieben Dank!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.01.2020, 12:25

Wird gegenüber allen als Gesamtschuldner derselbe Anspruch erhoben? Ansonsten wären die Werte zu addieren, ohne Erhöhung nach 1008.

Es sind nach der BGH-Rechtsprechung alle Geschäftsgebühren anzurechnen, die Entscheidung findest Du hier auch unter Rechtsprechung.

Btw: Bitte ergänze Deine Berufsbezeichnung im Profil; die Angabe ist bei einer Software-Umstellung mal weggerutscht, muss aber zwingend vorhanden sein, damit wir Dir überhaupt antworten dürfen.
hamburgergirl
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 09.02.2008, 22:01
Wohnort: Hamburg

#3

21.01.2020, 12:37

Außergerichtlich gab es von der Gegenseite separate Schreiben an jeden der drei Mandanten. Die Ansprüche sind ein wenig variiert (aber auch nur geringfügig). Die Gegenseite hat gegenüber jedem Mandanten Kosten nach einem GW von EUR 50.000,00 geltend gemacht.
Im gerichtlichen Verfahren hat das LG den Streitwert dann addiert und EUR 150.000,00 für das gerichtliche Verfahren festgesetzt.

Die Berufsbezeichnung (RA-Fachangestellte) werde ich gleich noch aktualisieren. Danke für den Hinweis :-)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

21.01.2020, 13:19

Dann gibt es bei Euch keine Erhöhung, sondern eine 1,3 VG aus dem addierten Wert 150.000, vgl §22 RVG. Auf diese sind die drei hälftigen GGen anzurechnen.
Antworten