Hallo zusammen.
Wir haben in einer Akte unsere Mandante (Eheleute) vertreten, denen durch das Hauptzollamt die Vollstreckung von nicht gezahlten Krankenkassenbeiträgen angekündigt wurde.
Daraufhin haben wir uns mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und beim Hauptzollamt um Aufschub bis zur Klärung gebeten. Das HZA hat für eine gewissen Zeit der Aufschiebung zugestimmt und die offenen Beträge wurden mit der Krankenkasse abgeklärt.
Ist dafür jetzt eine Geschäftsgebühr entstanden oder eine ZV-Gebühr, da beim HZA schon der Vollstreckungsauftrag vorlag? Ich tendiere zu letzterem, kann es aber nicht begründen.
Vollstreckung Hauptzollamt Krankenkassenbeiträge
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Da lt Vorb. 3.3.3. VV RVG "dieser Unterabschnitt für die ZV gilt" ist die 3309 entstanden.