Hallo,
kann mir jmd sagen, welche Kostenrechnung richtig ist und mir wäre natürlich die zweite lieber.
es wurde mit der Gegenseite ein Vergleich geschlossen und die hat 1500,- also drei Raten auf den Vergleich gezahlt, verspätet und in nicht abgesprochenen teilraten.
Mdt möchte jetzt klagen. Klage ich aus der Ursprünglichen summe und muss die Geschäftsgebvühr anrechen oder klage ich aus Vergleich ohne anrechnen.
Gegenstandswert: 5.209,01 €
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 460,20 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 531,00 €
Gegenstandswert: 3.709,01 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 3.709,01 € -163,80 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.457,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 1.497,40 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 284,51 €
Zwischensumme 1.781,91 €
Abzüglich Zahlung 1.203,33 €
zu zahlender Betrag 578,58 €
Gegenstandswert: 3.709,01 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 630,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 650,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 123,50 €
zu zahlender Betrag 773,50 €
Kosten für Klage nach gescheiterten Vergleich
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Da der Gegenstand, also der Grund Deiner Tätigkeit, zwischen vorgerichtlichem Vergleich und Klage identisch ist, musst Du anrechnen und damit ist die erste Fassung richtig.
Zu überlegen wäre, ob 1,3 GG ausreichend sind oder ggf. mehr gerechtfertigt ist.
Zu überlegen wäre, ob 1,3 GG ausreichend sind oder ggf. mehr gerechtfertigt ist.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Aber vorgerichtlich war ich hab beauftragt eine Forderung aus einem Darlehen geltend zu machen.
Nun gerichtlich würde ich ja eine Forderung aus einem Vergleich geltend machen
Nun gerichtlich würde ich ja eine Forderung aus einem Vergleich geltend machen
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ist doch aber dieselbe Forderung.