2 Geschäftsgebühren 2 Streitwerte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BieneMaja
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#1

16.01.2020, 12:44

Hallo zusammen,
eigentlich bin ich hier stille Mitleserin, doch heute bräuchte ich Eure Hilfe.

Wir haben vom Mandanten Unterlagen zur Sichtung erhalten. Da diese Unterlagen so umfangreich waren und wir nicht wussten, ob wir je nach Außen stätig werden, haben wir schon mal eine 1,0 GG nach dem Streitwert der Unterlagen von 1.700,00 € abgerechnet.

Nun Monate später sollen wir gegenüber dem Schuldner aber nur wegen 700,00 € tätig weren.

Der Anwalt möchte nun dem Mandanten zu unserer 1,0 GG nach 1.700,00 € noch die Differenz von 0,3 GG nach 700,00 € in Rechnung stellen. Das geht doch aber nicht. Denn ich kann ja keine 0,3 GG abrechen.
Meine Kollegin hatte die Idee, dass man die ursprüngliche Rechnung storniert und zwei neue erstellt, und zwar eine 1,3 GG nach 700,00 € (Aufforderungsschreiben) und über die Differenz von 1.000,00 € nur eine 1,0 GG.

Was meint ihr dazu?

Vielen lieben Dank im Voraus schon!!!
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Soenny
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#2

16.01.2020, 13:42

Was habt ihr denn für die 1,0 GG gemacht?
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#3

16.01.2020, 18:46

War die erste Rechnung als Vorschussrechnung bezeichnet? Wenn ja, könnte man jetzt eine Endabrechnung machen nach Streitwert 700,00 und statt der 1,3 einen höheren Regelsatz nehmen wegen umfangreichem Aufwand aufgrund der zahlreichen Unterlagen.
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sh161
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#4

17.01.2020, 09:19

Die 1,0 nach 1.700€ ist aber doch höher als die 1,3 nach 700€. Was für eine Differenz will er denn da geltend machen? :kopfkratz
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BieneMaja
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#5

20.01.2020, 11:56

Für die 1,0 GG hat der Anwalt die Unterlagen sortiert und studiert. Und da zu diesem Zeitpunkt so gar nicht feststand, dass wir nach Außen tätig werden, wollte der Anwalt schon mal abrechnen.

Es war keine Vorschussrechnung.

Differenz zwischen 1,0 und 1,3, also eine 0,3 GG. Das das aber nicht geht, möchte er nicht verstehen.

Meine andere Kollegin meinte jetzt, wir könnten nur eine 1,3 GG nach 700,00 € abrechnen. Die erste Rechnung müssten wir stornieren. Davon will der Anwalt aber nichts wissen, denn dann würde der MA Geld wiederbekommen.
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sh161
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#6

20.01.2020, 12:08

BieneMaja hat geschrieben:
20.01.2020, 11:56
Differenz zwischen 1,0 und 1,3, also eine 0,3 GG. Das das aber nicht geht, möchte er nicht verstehen.
Es gibt aber keinen abzurechnenden Differenzbetrag. Die 1,0 nach 1.700€ sind 150,00€, die 1,3 nach 700€ aber nur 104,00€.
Meine andere Kollegin meinte jetzt, wir könnten nur eine 1,3 GG nach 700,00 € abrechnen. Die erste Rechnung müssten wir stornieren. Davon will der Anwalt aber nichts wissen, denn dann würde der MA Geld wiederbekommen.
Da bin ich ganz bei deiner Kollegin.
Dass der Anwalt kein Geld wieder rausrücken will, kann ich verstehen, aber es hilft nix. :ka Mehr als ich jetzt schon bekommen habt, ist jedenfalls nicht drin.
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