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Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 09:33
von Jeana
Ermittlungsverfahren wurde gem. § 170 Abs.2 StPO eingestellt.

Mein Chef hat mir nun gesagt dass ich abrechnen soll.
Es wurde bereits einmal abgerechnet im Oktober 2019.
4100 und 4104 und Auslagenpauschale. Jetzt hat er gesagt ich soll

2 Fache Verfahrensgebühr im Rahmen der 4141 Gebühr abrechnen.

Kann mir da jemand helfen. Ich habe hier neu angefangen und noch nie etwas zuvor mit Strafrecht zu tun gehabt.

Brauche dringen schnelle Hilfe!

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 09:53
von Adora Belle
2fach verstehe ich nicht. Wenn Ihr an der Einstellung mitgewirkt habt, zb durch Stellungnahme im Ermittlungsverfahren, ist die Nr.4141 entstanden. Für den Wahlverteidiger in Höhe der Mittelgebühr, quasi als Festgebühr, das kannst Du im Gesetz nachlesen.

Die übrige entstandene Vergütung hast Du schon abgerechnet. Das war es dann, mehr gibts nicht.

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 11:58
von Jeana
also Rechne ich nur noch die 4141 mit Mittelwert ab? Hab ich das so richtig verstanden?

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 12:17
von Jeana
NOCH EIN ZUSATZ : In der ersten Abrechnung wurde wie folgt abgerechnet 4100 = 400 €, 4104 = 330 €, die Rechnung geht an die RSV

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 12:20
von Adora Belle
Ihr habt doppelte Mittelgebühren abgerechnet. Sowas gibt es nach dem RVG nicht. Die Höchstgebühren sind 4100 = 360 EUR und 4104 = 290 EUR. Hat das die RSV so bezahlt? Dann muss es irgendeine komische Vereinbarung dazu geben.

Nach dem RVG ist die 4141 eine Festgebühr in Höhe der Mittelgebühr, wären hier also 200 EUR. Wenn hier anders als nach dem RVG abgerechnet wird, dann musst Du das mit dem RA klären.

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 12:50
von Jeana
Im Schreiben der RSV steht. Wir bezahlen die vertraglich geschuldete Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalt. Diese ist auf das Zweifache der gesetzlichen Vergütung beschränkt. . Es besteht eine SB von 150,00 € (diese wurde bereits in der 1. Rechnung abgezogen)

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 12:59
von Adora Belle
Jo, dann sieht es so aus, dass Du auch die 4141 doppelt abrechnen kannst.

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 13:37
von Jeana
Vielen Dank!!!

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 14:34
von Jeana
Rechne ich die bereits gezahlte 1. Rechnung von der RSV gegen? Also ziehe ich diese dann ab?

Re: Gebühr 4141

Verfasst: 16.01.2020, 15:12
von Adora Belle
Wovon willst du die abziehen?

Entweder das oben war eine Vorschussrechnung, dann rechnest du jetzt endgültig ab, und rechnest den gezahlten Vorschuss an.
Oder das oben war auch schon eine Schlussrechnung, dann rechnest du jetzt einfach noch die weitere Gebühr ab. Da gäb es nix anzurechnen.