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Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 08:02
von Tan87
Guten Morgen und vorab noch ein frohes neues Jahr! :wink1

Ich habe hier gerade einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite auf dem Tisch und komme nicht weiter. Wir haben 3 einzelne Klagen verschiedene Gegner betreffend (jedoch der gleiche Sachverhalt) beim Gericht eingereicht. Das LG hat diese Verfahren vor der mündlichen Verhandlung verbunden. Die Kosten müssen wir nunmehr tragen. Jetzt hat die Gegenseite einen KFA eingereicht.

1,3 VG für jedes Verfahren auf einen Einzelstreitwert (also 3 x)
1,2 TG auf einen Gesamtstreitwert und diese Kosten dann am Ende durch 3 geteilt.

Ich habe bei meiner Recherche gesehen, dass der Antwalt ein Wahlrecht hat, ob er einzelnd abrechnet oder die Gebühr auf den Gesamtstreitwert berechnet. Ist es wirklich richtig, dass der RA die Verfahrensgebühr ganze 3 x erhält? Wenn ja, dann aber doch nur 1 x die PTE oder?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe :thx

Re: Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 08:19
von Adora Belle
Die Gegenseite hat alles richtig berechnet, wenn der RA in allen drei Verfahren schon vor Verbindung tätig war. Auch die Postpauschale ist in jedem Verfahren bereits vor Verbindung angefallen.

Re: Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 08:27
von Tan87
Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann müssen wir wohl mit den entstandenen Kosten leben...

Re: Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 09:54
von Adora Belle
Die sind bei Euch doch genauso entstanden?

Re: Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 10:02
von Tan87
Ich dachte jedoch, dass auch diese Gebühren jetzt zusammengezogen werden, weil es ja eine Angelegenheit geworden ist.

Re: Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 10:05
von Adora Belle
Ihr habt dasselbe Wahlrecht, entweder die VGen einzeln vor Verbindung oder die VG aus dem Gesamtwert nach Verbindung abzurechnen.

Re: Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 10:35
von pitz
Wenn man sich für die VG aus Gesamtwert entscheidet, fallen dann die PTE trotzdem mehrfach an?

Re: Verfahrensgebühr nach Verbindung

Verfasst: 16.01.2020, 10:57
von Adora Belle
Nein, kann ja nicht. Wenn es keine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit gibt, dann gibt es auch keine Postpauschale.