Verfahrensgebühr nach Verbindung
Verfasst: 16.01.2020, 08:02
Guten Morgen und vorab noch ein frohes neues Jahr!
Ich habe hier gerade einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite auf dem Tisch und komme nicht weiter. Wir haben 3 einzelne Klagen verschiedene Gegner betreffend (jedoch der gleiche Sachverhalt) beim Gericht eingereicht. Das LG hat diese Verfahren vor der mündlichen Verhandlung verbunden. Die Kosten müssen wir nunmehr tragen. Jetzt hat die Gegenseite einen KFA eingereicht.
1,3 VG für jedes Verfahren auf einen Einzelstreitwert (also 3 x)
1,2 TG auf einen Gesamtstreitwert und diese Kosten dann am Ende durch 3 geteilt.
Ich habe bei meiner Recherche gesehen, dass der Antwalt ein Wahlrecht hat, ob er einzelnd abrechnet oder die Gebühr auf den Gesamtstreitwert berechnet. Ist es wirklich richtig, dass der RA die Verfahrensgebühr ganze 3 x erhält? Wenn ja, dann aber doch nur 1 x die PTE oder?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Ich habe hier gerade einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite auf dem Tisch und komme nicht weiter. Wir haben 3 einzelne Klagen verschiedene Gegner betreffend (jedoch der gleiche Sachverhalt) beim Gericht eingereicht. Das LG hat diese Verfahren vor der mündlichen Verhandlung verbunden. Die Kosten müssen wir nunmehr tragen. Jetzt hat die Gegenseite einen KFA eingereicht.
1,3 VG für jedes Verfahren auf einen Einzelstreitwert (also 3 x)
1,2 TG auf einen Gesamtstreitwert und diese Kosten dann am Ende durch 3 geteilt.
Ich habe bei meiner Recherche gesehen, dass der Antwalt ein Wahlrecht hat, ob er einzelnd abrechnet oder die Gebühr auf den Gesamtstreitwert berechnet. Ist es wirklich richtig, dass der RA die Verfahrensgebühr ganze 3 x erhält? Wenn ja, dann aber doch nur 1 x die PTE oder?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe