Verfahrensgebühr nach Verbindung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Tan87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 21.02.2012, 11:27
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

16.01.2020, 08:02

Guten Morgen und vorab noch ein frohes neues Jahr! :wink1

Ich habe hier gerade einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite auf dem Tisch und komme nicht weiter. Wir haben 3 einzelne Klagen verschiedene Gegner betreffend (jedoch der gleiche Sachverhalt) beim Gericht eingereicht. Das LG hat diese Verfahren vor der mündlichen Verhandlung verbunden. Die Kosten müssen wir nunmehr tragen. Jetzt hat die Gegenseite einen KFA eingereicht.

1,3 VG für jedes Verfahren auf einen Einzelstreitwert (also 3 x)
1,2 TG auf einen Gesamtstreitwert und diese Kosten dann am Ende durch 3 geteilt.

Ich habe bei meiner Recherche gesehen, dass der Antwalt ein Wahlrecht hat, ob er einzelnd abrechnet oder die Gebühr auf den Gesamtstreitwert berechnet. Ist es wirklich richtig, dass der RA die Verfahrensgebühr ganze 3 x erhält? Wenn ja, dann aber doch nur 1 x die PTE oder?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe :thx
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

16.01.2020, 08:19

Die Gegenseite hat alles richtig berechnet, wenn der RA in allen drei Verfahren schon vor Verbindung tätig war. Auch die Postpauschale ist in jedem Verfahren bereits vor Verbindung angefallen.
Tan87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 21.02.2012, 11:27
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

16.01.2020, 08:27

Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann müssen wir wohl mit den entstandenen Kosten leben...
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

16.01.2020, 09:54

Die sind bei Euch doch genauso entstanden?
Tan87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 21.02.2012, 11:27
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

16.01.2020, 10:02

Ich dachte jedoch, dass auch diese Gebühren jetzt zusammengezogen werden, weil es ja eine Angelegenheit geworden ist.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

16.01.2020, 10:05

Ihr habt dasselbe Wahlrecht, entweder die VGen einzeln vor Verbindung oder die VG aus dem Gesamtwert nach Verbindung abzurechnen.
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 601
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#7

16.01.2020, 10:35

Wenn man sich für die VG aus Gesamtwert entscheidet, fallen dann die PTE trotzdem mehrfach an?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

16.01.2020, 10:57

Nein, kann ja nicht. Wenn es keine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit gibt, dann gibt es auch keine Postpauschale.
Antworten