mehrere Auftraggeber, mehrere Streitwerte - wie Probe vornehmen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
ReLo
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#1

15.01.2020, 16:25

Hallo,

ich bräuchte bitte einmal Eure Hilfe...

Unsere Mandanten (3) wurden auf Zahlung von € 10.000,00 verklagt, dann hat einer der Beklagten Widerklage in Höhe von € 5.000,00 erhoben und später wurde diese Widerklage dann für 2 Beklagten mit € 57.200,00 erhöht. Zum Schluss kommt dann noch eine vorzeitige Beendigung einer weiteren Widerklage für 1. Mio € (ja, wirklich) dazu und nun soll ich die Verfahrensgebühren abrechnen ...

Ich komme nicht mit den zu erfolgenden Proben zurecht. RA-Micro nimmt z.B. keine Probe der 1,9 VerfG (inkl. Erhöhung) von € 10.000,00 auf die VerfG für die Widerklage (€ 62.200 m.E.) vor. Ist das richtig, das dabei nicht anzurechnen ist bzw. die Probe zu machen ist? Dafür wirft das Programm die Probe aus für die VerfG für die Widerklage auf die VerfG für die vorzeitige Beendigung.

Ich rechne schon den ganzen Tag und es wird immer schlimmer in meinem Kopf :panik

Hilfe!

Vielen lieben Dank!
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Geniesserin
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#2

15.01.2020, 17:03

Spontan fällt mir dazu Baumbach´sche Formel ein, bin da aber nicht fit drin.

Eine Verständnisfrage:

Mdt. A, Klage 10.000 € gesamtschuldnerisch mit B und C sowie Widerklage über 5.000 €
Mdt. B, Klage 10.000 € gesamtschuldnerisch mit A und C sowie Widerklage über 57.200 €
Mdt. C, Klage 10.000 € gesamtschuldnerisch mit A und B sowie Widerklage über 57.200 €

Wer hat die Widerklage über 1 Mio € eingereicht?
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Anahid
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#3

15.01.2020, 17:09

Ich komm erst einmal mit der Widerklage nicht klar. Es wird für einen Mandanten Widerklage über 5.000,00 € erhoben; soweit so gut. Wird dann im Hinblick auf diesen Mandanten später noch ein weiterer dazugenommen und die Widerklage auf 57.200,00 € erhöht?

Vorzeitige Beendigung anderer Widerklage über 1 Mio. ist gut und schön. Welche der Parteien ist denn daran beteiligt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
ReLo
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#4

15.01.2020, 18:50

Diese Akte macht mich echt fertig... also:

Beklagte sind unsere Mandaten A), B) und C).

A) hat schon letztes Jahr Widerklage erhoben (€ 5.000,00) und dieses Jahr wurde die Widerklage auf € 57.200,00 erweitert und auch für B) erhoben. An dem fertiggestellten und dann doch nicht mehr eingereichten Schriftsatz mit Feststellungsanträgen von 1 Mio. € wären auch A) und B) beteiligt gewesen.
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Anahid
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#5

16.01.2020, 08:50

Und die Feststellungsanträge wären auch in diesem Verfahren eingereicht worden? Setz doch mal Deine Rechnung hier rein, damit man sich die anschauen kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
ReLo
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#6

20.01.2020, 09:22

Guten Morgen,

ja, die Feststellungsanträge sollten auch in diesem Verfahren mit eingereicht werden (extrem spezielle Mandanten ...). Bevor ich arg ins Grübeln gekommen bin, sah meine Abrechnung so aus:

GW: 72.200,00
1,9 Verfahrensgebühr (inkl. Erhöhung für 3 Auftraggeber) nach Nr. 3100

GW 1 Mio
1,1 Verfahrensgebühr (inkl. Erhöhung für 2 Auftraggeber) nach Nr. 3101
Berücksichtigung der Probe gem. § 15 RVG

/ relo
ReLo
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#7

18.02.2020, 09:21

Es tut mir sehr leid - ich bräuchte bitte zu dieser Sache Eure Meinung. Das Mandat wurde jetzt niedergelegt und nun soll ich die Gebühren festsetzen lassen - das bereitet mir aber ziemliche Bauchschmerzen, da ich von der Richtigkeit der Abrechnung nicht überzeugt bin und ja quasi sehenden Auges in die Monierung laufe...

Vielen Dank!
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Anahid
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#8

18.02.2020, 10:13

Sorry, hab das Thema irgendwie aus den Augen verloren.

Also. Deine Abrechnung kann so nicht stimmen. Ich versteh schon den Streitwert von 72.200,00 € nicht. Klage 10.000,00 € + Widerklage 57.200,00 € macht bei mir einen Gesamtstreitwert von 67.200,00 €.

Die Erhöhungsgebühr kann aber nicht aus dem Gesamtstreitwert genommen werden, da an der Widerklage ja nur zwei der drei Mandanten beteiligt sind. Also muss die aufgesplittet werden.

1,9 VG Nr. 3100 VV RVG aus 10.000 €
1,6 VG Nr. 3100 VV RVG aus 57.200 €
1,1 VG Nr. 3101 VV RVG aus 1 Mio €
Abgleich höchstens 1,9 aus 1.067.200 €

So wäre das m.E. abzurechnen.

Die Frage ist, wie das Verfahren beendet wurde? Wieso werden hier nur VG abgerechnet und keine weiteren Gebühren?
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Adora Belle
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#9

18.02.2020, 10:20

Wegen Mandatsniederlegung. Außerdem stellt sich das Problem bei der TG nicht im selben Maß.
ReLo
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#10

18.02.2020, 10:29

Hallo Anahid,
hab ganz lieben Dank, dass Du mir mit der Akte hilfst! Der Schinken macht mir echt Bauchschmerzen - zumal jetzt mitten im Rechtsstreit das Mandat niedergelegt wurde - das kann nur noch Ärger wegen der Gebühren nach sich ziehen... Es ist auch schon eine Terminsgebühr angefallen, aber da habe ich keine Probleme mit der Abrechnung, da der Verhandlungstermin vor den ganzen Widerklageanträgen war (puh). Den nächsten Termin machen wir aufgrund Mandatsniederlegung ja nicht mehr.

Also der Streitwert von € 72.200,00 ergibt sich aus Klage 10.000 + 1. Widerklage (für 1. Bekl.) 5.000,00 + Erweiterung Widerklage (für 2 Bekl.) 57.200,00.

Ich muss Deine Abrechnung noch mal gleich in Ruhe ohne das bimmelnde Telefon durchdenken, aber ich habe m.E. noch eine weitere Verfahrensgebühr - nämlich die für den Beklagten, der nur auf Zahlung von € 10.000,00 verklagt wurde und ansonsten mit den Widerklagen nichts weiter zu tun hat, mit dem Auftrag für 1.Mio dann aber auch wieder... oder?
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