mehrere Auftraggeber, mehrere Streitwerte - wie Probe vornehmen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
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#11

18.02.2020, 10:37

Du hast oben geschrieben, dass die Widerklage von 5.000 € auf 57.200 € erhöht wurde und zwar für zwei Beklagte. Was stimmt denn nun? Gibt es zwei Widerklagen? Eine nur für einen Beklagten und dann eine weitere für zwei Beklagte?

Die Gebühr für den Beklagten, der keine Widerklage erhoben hat, ist in der 1,9 VG aus dem Streitwert von 10.000 € abgegolten.
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ReLo
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#12

18.02.2020, 12:18

Es gibt 2 Widerklagen, der Bekl. zu 2. hat erst Widerklage wg. der € 5.000,00 erhoben und dann wurde ein Jahr später für die Bekl. zu 2) und 3.) die weitere Widerklage erhoben, wobei sich der Bekl. zu 3.) der ersten Widerklage angeschlossen hat ...
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#13

18.02.2020, 13:57

Okay, dann ändert sich die Berechnung geringfügig:

1,9 VG Nr. 3100 VV RVG aus 10.000 €
1,6 VG Nr. 3100 VV RVG aus 62.200 €
1,1 VG Nr. 3101 VV RVG aus 1 Mio €
Abgleich höchstens 1,9 aus 1.072.200 €
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