Abrechnung Klage und einstweilige Verfügung
Verfasst: 15.01.2020, 14:45
Hallo zusammen,
ich hab folgendes Problem:
Wir haben für unseren Mandanten den Gegner aussergerichtlich wegen Mietrückständen angeschrieben, SW 12.285,00 EUR und dann Klage auf Räumung eingereicht(SW 10.315,00 EUR); vor der Klage wurde noch ein Antrag auf einstweilige Verfügung (SW 2.500,00 EUR) gestellt, da der Vermieter bzw. Handwerker in die Wohnung musste wegen eines Schadens an den Wasserrohren , der Mieter hatte den Zutritt verweigert. Jetzt soll ich alles abrechnen. Meine Abrechnung sieht also so aus:
aussergerichtlich
1,3 GG Nr. 2300 VV RVG aus SW 12.285,00 EUR
gerichtliches Verfahren Räumungsklage SW 10.315,00 EUR
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG aus 10.315,00 EUR
abzgl. Anrechnung 0,65 GG aus 12.285,00 EUR
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG aus 10.315,00 EUR
Verfahren auf einstweilige Verfügung , SW 2.500,00 EUR
1,3 VG 3100 aus 2.500,00 EUR
1,2 TG 3104 aus 2.500,00 EUR
Anrechnung erfolgt nicht, da aussergerichtlich nicht wegen dem Zutritt zur Wohnung geschrieben wurde.
Ist meine Abrechnung so richtig?
ich hab folgendes Problem:
Wir haben für unseren Mandanten den Gegner aussergerichtlich wegen Mietrückständen angeschrieben, SW 12.285,00 EUR und dann Klage auf Räumung eingereicht(SW 10.315,00 EUR); vor der Klage wurde noch ein Antrag auf einstweilige Verfügung (SW 2.500,00 EUR) gestellt, da der Vermieter bzw. Handwerker in die Wohnung musste wegen eines Schadens an den Wasserrohren , der Mieter hatte den Zutritt verweigert. Jetzt soll ich alles abrechnen. Meine Abrechnung sieht also so aus:
aussergerichtlich
1,3 GG Nr. 2300 VV RVG aus SW 12.285,00 EUR
gerichtliches Verfahren Räumungsklage SW 10.315,00 EUR
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG aus 10.315,00 EUR
abzgl. Anrechnung 0,65 GG aus 12.285,00 EUR
1,2 TG Nr. 3104 VV RVG aus 10.315,00 EUR
Verfahren auf einstweilige Verfügung , SW 2.500,00 EUR
1,3 VG 3100 aus 2.500,00 EUR
1,2 TG 3104 aus 2.500,00 EUR
Anrechnung erfolgt nicht, da aussergerichtlich nicht wegen dem Zutritt zur Wohnung geschrieben wurde.
Ist meine Abrechnung so richtig?