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Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 15.01.2020, 11:23
von Coco Lores
Anahid hat geschrieben:
15.01.2020, 11:13
Hat nichts mit dumm zu tun. Wenn man etwas nicht verstanden hat, ist Fragen keine Schande. Besser, als es in Zukunft (wieder) falsch zu machen. Hab ich meinen Auszubildenden auch immer vorgebetet. ;)
Das ist auch wieder richtig ;)

Jetzt habe ich da nochmal drüber nachgedacht und stell mir grade die Frage, ob ich nicht als Anwalt dann zu viel an Gebühren bekommen habe? :nachdenk

Ich bekomme ja von der RSV die vollen Gebühren für das Klageverfahren, weil die sich nicht auf die Zahlung des Mandanten berufen können, aus diesem Grund wird ja auch nicht angerechnet (wie ich gelernt habe 8) ). Und ich habe ja die volle Beratungsgebühr erhalten. Muss ich dann nicht noch was an den Mandanten erstatten? :kopfkratz

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 15.01.2020, 13:35
von Muschel
Anahid hat geschrieben:
15.01.2020, 10:05
Ein am Gerichtsort ansässiger Anwalt kann keine Reisekosten abrechnen. Er überschreitet ja nicht die Ortsgrenze.

RSV übernimmt grundsätzlich nur Reisekosten bei einer Entfernung von mehr als 100 km Luftlinie vom Wohnort des Mandanten zum Gerichtsort. Das steht in - ich glaub § 5 - der ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen).

Muschel....an Deiner Stelle würde ich eine Rechnung ohne Anrechnung der Beratungsgebühr machen, aber unten halt "abzgl. Zahlung". Die RSV kann sich auf die Zahlung nicht berufen. Ist denn klar , dass der Mandant nicht auch eine SB zu leisten hat?
Danke dir für die ausführliche Antwort. Unser Mandant hat keine SB zu leisten.
Dann ziehe ich die Beratungskosten i.H.v. 190,00 netto von der Rechnung ab mit dem Hinweis, Zahlung Mandant?

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 15.01.2020, 14:07
von Coco Lores
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss das doch jetzt dann brutto abgezogen werden, sonst zahlt die RSV zu wenig USt oder?

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 15.01.2020, 17:05
von Anahid
Brutto 226,10 € abziehen und halt über die Beratungsrechnung eine Gutschrift erstellen wg. doppeltem Mehrwertsteuerausweis.

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 16.01.2020, 08:50
von Coco Lores
Anahid hat geschrieben:
15.01.2020, 17:05
Brutto 226,10 € abziehen und halt über die Beratungsrechnung eine Gutschrift erstellen wg. doppeltem Mehrwertsteuerausweis.
Das kann man sich doch aber sparen, wenn man unter der Rechnung schreibt, dass in den bereits gezahlten 226,10 € -> 36,10 € Umsatzsteuer enthalten sind oder nicht?

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 16.01.2020, 08:53
von Anahid
Wenn man das extra drunterschreiben möchte, kann man sich das sparen, ja. Aber ich mach lieber einen Klick und hab die Beratungsrechnung aus der Welt.

Hab eben gesehen, dass Du oben gefragt hast, ob der Anwalt da nicht zu viel erhält und nicht was an den Mandanten zu erstatten ist: Ja selbstverständlich muss was an den Mandanten erstattet werden. Ich würde aber erst einmal abwarten, was die RSV zahlt. Denn höchstwahrscheinlich übernimmt die ja die Reisekosten nicht, sodass die ja von der damaligen Zahlung des Mandanten abzuziehen wären.

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 16.01.2020, 09:02
von Coco Lores
Anahid hat geschrieben:
16.01.2020, 08:53
Wenn man das extra drunterschreiben möchte, kann man sich das sparen, ja. Aber ich mach lieber einen Klick und hab die Beratungsrechnung aus der Welt.

Hab eben gesehen, dass Du oben gefragt hast, ob der Anwalt da nicht zu viel erhält und nicht was an den Mandanten zu erstatten ist: Ja selbstverständlich muss was an den Mandanten erstattet werden. Ich würde aber erst einmal abwarten, was die RSV zahlt. Denn höchstwahrscheinlich übernimmt die ja die Reisekosten nicht, sodass die ja von der damaligen Zahlung des Mandanten abzuziehen wären.
Das mit dem Klick ist hier so ne Sache, weil ich die Rechnungen alle manuell schreiben muss :roll: Da ist es für mich einfacher, das in die Rechnung zu schreiben, anstatt noch eine extra Gutschrift zu erstellen.

Ich dachte ein am Gerichtsort ansässiger RA kann keine Reisekosten geltend machen? :kopfkratz

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 16.01.2020, 09:16
von Anahid
Nein, kann er ja auch nicht. Aber es war auch nie die Rede davon, dass der Anwalt von Muschel am Gerichtsort ist. 8)

Re: Anrechnung der vom Mandanten gezahlten Beratungsgebühr auf RSV-Abrechnung

Verfasst: 16.01.2020, 09:17
von Coco Lores
Anahid hat geschrieben:
16.01.2020, 09:16
Nein, kann er ja auch nicht. Aber es war auch nie die Rede davon, dass der Anwalt von Muschel am Gerichtsort ist. 8)
:oops: :pfeif