Abrechnung Beweisverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

14.01.2020, 09:05

Huhu,

Chef hat mich grad total verunsichert.
Wir haben folgenden Akteninhalt:
Es gab Mängel an einer Bausache, wir haben hierzu außergerichtlich zur Beseitigung aufgefordert.
Dann wurde ein selbstständiges Beweisverfahren angeleiert. Hier einigte man sich drauf im Termin, dass die Gegenseite nachbessern darf, die Gegenseite ein Konzept zur Beseitigung vorlegt und man sich über den Rest außergerichtlich verständigt. Ich habe hier eine GG + VG + TG + EG abgerechnet.
Im Nachgang zum Termin wurde dann unsererseits nochmals an das Konzept erinnert und dann die ganzen Modalitäten schriftlich mit dem GA geklärt. Bausache steht kurz vorm Abschluss.
Chef sagt jetzt, er will für das ganze Zeug nach der Einigung im Beweisverfahren noch eine Gebühr, doch ich wüsste grad nicht was.
Ich denke ich habe alle Tätigkeiten mit der Abrechnung der GG und der Gebühren für das Beweisverfahren abgegolten.
Oder hab ich grad einen Denkfehler.

LG Tine
Coco Lores
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#2

14.01.2020, 09:22

Schau mal, hier wird das ganz gut erklärt, vielleicht findest du hier einen Hinweis, auf das was dein Chef meinen könnte?!

https://www.rvg-news.de/anwaltskosten/b ... osten-rvg/
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Anahid
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#3

14.01.2020, 12:16

So wie ich das sehe, ist der Vergleich ja nur außergerichtlich getroffen worden. Würde jetzt der Vergleich nicht eingehalten, müsstet Ihr dann doch ins Hauptverfahren gehen, um die Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Die Folge: Es würden auch dann keine weiteren Gebühren entstehen, da die VG des Beweisverfahrens auf die VG des Hauptsacheverfahrens anzurechnen ist. Ich seh hier keine weiteren Gebühren; auch wenn das durchaus ärgerlich sein mag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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