Vereinbarung auf Erfolgsbasis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
RA-Tübingen

#1

13.01.2020, 16:34

Hallo, kann mir einer eine Vereinbarung als Muster schicken oder geben, die eine Gebühr auf Erfolgsbasis vorsieht und die zulässig ist.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#2

13.01.2020, 16:55

:kopfkratz in § 4 a RVG steht doch alles Erforderliche drin.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
RA-Tübingen

#3

13.01.2020, 20:45

Ich finde da steht eigentliuch drin, dass eine Vereinbarung auf erfolgsbasis nicht möglich ist.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#4

13.01.2020, 21:05

Nein, da steht drin, unter welchen Voraussetzungen es ausnahmsweise gestattet ist und welche Anforderungen an die Vereinbarung gestellt werden. Die Vereinbarung ist also extrem mandatsbezogen, so dass Dir ein "Muster" nicht helfen wird. Ich gehe davon aus, dass es Dir als RA gelingt, eine entsprechende rechtssichere Vereinbarung anhand des Gesetzeswortlautes zu erstellen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Antworten