Vereinbarung auf Erfolgsbasis
Hallo, kann mir einer eine Vereinbarung als Muster schicken oder geben, die eine Gebühr auf Erfolgsbasis vorsieht und die zulässig ist.
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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in § 4 a RVG steht doch alles Erforderliche drin.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Ich finde da steht eigentliuch drin, dass eine Vereinbarung auf erfolgsbasis nicht möglich ist.
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Nein, da steht drin, unter welchen Voraussetzungen es ausnahmsweise gestattet ist und welche Anforderungen an die Vereinbarung gestellt werden. Die Vereinbarung ist also extrem mandatsbezogen, so dass Dir ein "Muster" nicht helfen wird. Ich gehe davon aus, dass es Dir als RA gelingt, eine entsprechende rechtssichere Vereinbarung anhand des Gesetzeswortlautes zu erstellen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11