Mietrecht - eine oder zwei Angelegenheiten?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TinaR

#1

10.01.2020, 10:13

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte eure Hilfe bei einer Abrechnung in Mietsachen.

Die Gegenseite hat Klage eingereicht wegen offener Betriebskostenabrechnung. Es hat sich jetzt jedoch herausgestellt, dass diese komplett falsch waren, die Klage wurde abgewiesen.

Wir haben die Gegenseite zur Vorlage einer richtigen/ordnungsgemäßen Abrechnung aufgefordert, eine Klage wegen Nachzahlung wird erfolgen.

Wie sind die Angelegenheiten Vorlage ordnungsgemäße Abrechnung sowie Klage auf Nachzahlung gebührentechnisch zu behandeln? Eine Angelegenheit/dieselbe Angelegenheit oder zwei Angelegenheiten und somit zwei getrennte Abrechnungen?

Viele Grüße
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#2

10.01.2020, 11:11

Ich sehe hier nur eine Angelegenheit. Ohne die Abrechnung wäre eine Nachforderung ja gar nicht möglich. Meiner Meinung nach ist das eine Sache.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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