Abrechnung gegenüber Stadt ***

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maike.gr
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#1

09.01.2020, 15:28

Hallo Ihr Spezialisten :)

Ich bin froh hier so schnell immer Hilfe zu bekommen, ich bin back at the office und nach 6 Jahren zurück beim RA.

Also ich habe zur Zeit noch wirklich Probleme mit dem RVG, mich wieder einfinden, Neuerungen,... etc. Bekomme von meinen werten Kollegen RAe auch immer genügend Hilfe, da kann ich mich eigentlich nicht beschweren.

So nun zu einem Fall, den wir alle bis dato so noch nicht abzurechnen hatten... Vielleicht weiß einer von euch hier weiter.

Ich versuche es weitestgehend zu erklären:

Zum Fall: Wir vertreten eine Dame, die zum einem die Aufforderung zur Herausgabe ihres Bewohner Parkausweises erhalten hat. Hier haben wir einen (fristgerechten) Widerspruch eingelegt bei der Stadt ***. Soweit so gut.

Im Detail: Wir hatten E-Mailverkehr weil unsere Mandantin angeblich zusätzlich zu ihrem Parkausweis einen weiteren gefälschten Parkausweis besitzen soll. Diesen sollte sie herausgeben (angebl. besitzt sie diesen nicht), ihren Originalen soll sie nun aber auch herausgeben. Etc pp.
Stadt hat aber Fotos von gefälschtem Ausweis, diese wurden uns auch zugesendet.

Eine Beiakte wurde nun auch zum Strafverfahren zusätzlich angelegt, da der Tatverdacht einer Urkundenfälschung besteht. (Hier wurde Aktenauskunft etc. pp angefordert..)

Hier die Anweisung von meiner Kollegin an mich:
Gegenüber der Stadt **** abrechnen: Streitwert 5.000 EUR und Vergleichsgebühr geltend machen.

Ich weiß nun leider überhaupt nicht, wie ich abrechnen soll. Kollegin 2 sprach von Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, …. §§ 17, 18, 19 RVG

Habt ihr Ideen?

Ich bin gespannt :thx
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Anahid
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#2

10.01.2020, 11:09

Ja, wie Deine Kollegin sagte: Zwei Rechnungen; eine im Verwaltungsverfahren - Streitwert 5.000,00 € und eine im Ermittlungsverfahren. Das ist eigentlich eine klare Ansage und sollte es möglich machen, Abrechnungsvorschläge zu machen. ;)
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#3

10.01.2020, 17:56

Jetzt wo ich so drüber nachdenke hast du Recht. Habs nur erstmal gar nicht gerafft, was sie mir damit sagen wollte.

Wie gesagt, sehr lange raus und muss erstmal wieder reinfinden. RVG ist bisher noch 0,00 % ;D

Also trotzdem danke.
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