Streitwert Arbeitsrecht
Verfasst: 09.01.2020, 11:52
Hallo zusammen,
ich habe gerade einen kleinen "Hänger" bei der Ermittlung des Streitwertes in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit.
Es geht um eine zu kurze Befristung und die Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten. Ich hätte dafür eigentlich jeweils 3 x das Bruttogehalt angesetzt. Der Streitwert ist dann natürlich relativ hoch..
Kann ich das so machen bzw. hätte hier jemand bspw. für die zu kurze Befristung nur 1x das Bruttogehalt genommen?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe gerade einen kleinen "Hänger" bei der Ermittlung des Streitwertes in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit.
Es geht um eine zu kurze Befristung und die Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten. Ich hätte dafür eigentlich jeweils 3 x das Bruttogehalt angesetzt. Der Streitwert ist dann natürlich relativ hoch..
Kann ich das so machen bzw. hätte hier jemand bspw. für die zu kurze Befristung nur 1x das Bruttogehalt genommen?
Vielen Dank im Voraus.