Streitwert Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lvre
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#1

09.01.2020, 11:52

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen kleinen "Hänger" bei der Ermittlung des Streitwertes in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit.

Es geht um eine zu kurze Befristung und die Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten. Ich hätte dafür eigentlich jeweils 3 x das Bruttogehalt angesetzt. Der Streitwert ist dann natürlich relativ hoch..
Kann ich das so machen bzw. hätte hier jemand bspw. für die zu kurze Befristung nur 1x das Bruttogehalt genommen?

Vielen Dank im Voraus.
Feldhamster
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#2

09.01.2020, 13:28

Wenn ihr nur beratend tätig seid, könnt ihr Vergütungsvereinbarung schließen. Für eine Tätigkeit wurde ich über Nr. 11 des Streitwertkatalogs (https://www.justiz.nrw.de › st...PDF
Streitwertkatalog - NRW-Justiz) und den dortigen Verweisen auch auf 3x Bruttgehalt kommen.
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#3

09.01.2020, 16:30

Nach der Differenztheorie käme es auf den Zeitraum zwischen den Beendigungszeitpunkten an. Der Verdienst wäre dann der Wert, jedoch max. 3 Bruttomonatsgehälter.
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