Richtiger Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

09.01.2020, 11:49

Grundsätzlich so habe ich das ja gelernt ist der richtige Streitwert die Hauptforderung.
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Ist es denn mit Steuerschulden das gleiche, das sind ja die Säumniszuschläge manchmal höher als die ursprüngliche Forderung, das kann doch nicht sein dass dann nur die ursprüngliche Forderung der Gegenstandswert ist.
Vielen Dank für Beiträge
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icerose
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#2

09.01.2020, 12:57

Ich finde § 6 ZPO so ziemlich passend zu deiner Frage.
Ich weiß es nicht sicher, vermute aber, dass dies genauso auch für Steuerschulden gilt. Betrag X wird gefordert und man wehrt sich ja auch gegen Betrag X (in aller Regel jedenfalls).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
RA-Tübingen

#3

10.01.2020, 10:40

D.h. doch deine Überzeugung addiere ich die Säumniszuschläge dazu?

Aber bei Zinsen werden die doch nie addiert
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Anahid
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#4

10.01.2020, 11:13

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RA-Tübingen

#5

10.01.2020, 11:22

Tausend danke. Super diese Fundstelle ;-))
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