Geschäftsgebühr aus dem Vergleichswert anrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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shoizo1997
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#1

08.01.2020, 15:04

Hallo,

wir haben unseren KFA eingereicht und eine Bemerkung des Gerichts bekommen, dass unsere Anrechnung nicht korrekt ist. Ich bitte um Hilfe... :sad: :sad:

Also GW und SW sind 239.000 €, wir haben also einen KFA gestellt 1,3 VG, Anrechnung 0,75 GG ach aus diesem Wert, etc.
Ausgeurteilt wurde eine 2,2 GG aus 30.000 €, muss ich jetzt die Anrechnung aus dem ausgeurteilten Wert berechnen oder aus dem gesamten Wert? Kann mir jemand helfen? Mit Erklärung bitte :kopfkratz

Liebe Grüße
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Anahid
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#2

09.01.2020, 08:59

Du musst eine 0,75 GG aus einem Streitwert von 30.000 € anrechnen. Anzurechnen ist immer nur aus dem Teil, der durch einen Titel festgestellt wird (hier: Urteil) oder wenn bereits Zahlung der Gegenseite erfolgt ist. Wenn das Gericht die GG nur aus dem Streitwert von 30.000 € tituliert, dann muss auch aus diesem Streitwert angerechnet werden (§ 15 a Abs. 2 RVG).
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#3

09.01.2020, 09:19

Die Anrechnung muss im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §15a Abs. 2 RVG nur insoweit erfolgen wie ein vollstreckbarer Titel vorliegt oder die Gegenseite gezahlt hat.
Also nur nach einem Wert von 30.000€, sofern nicht die Gegenseite bereits außergerichtlich einen (weiteren) Teil der GG gezahlt hat.

Davon abgesehen halte ich den Hinweis des Gerichts für kritisch. Der Hinweis auf einen Minderantrag könnte Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichtes wecken.
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