Hilfe benötigt bei Kostenquote und PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

08.01.2020, 11:26

Ich bin leider zu lange raus aus dem RVG und muss deshalb einmal nachfragen. Alle anderen Themen habe ich mir durchgelesen, aber nichts für meine hier vor mir liegende Sache gefunden:
Unsere Mandantschaft hat PKH ohne Raten. Es gibt Kostenentscheidung 50/50. Meine Vorgängerin hat (nur) Kostenausgleichungsantrag mit Wahlanwaltsgebühren gestellt. Die Gegenseite hat keine Kosten angemeldet. Kostenbeschluss ist über 492,54 € ergangen. Von der Gegenseite ist 1/2 mit 246,27 € gezahlt worden. Meine Vorgängerin hat dann PKH-Vergütung §49RVG angemeldet und lediglich vermerkt, dass die Hälfte der Gebühren gem. Kostenbeschluss von der Gegenseite zu zahlen sind. Über die PKH kamen die vollen PKH-Gebühren mit 421,38 €.

Wie gehe ich denn jetzt am Besten vor? Rechne ich die PKH-Zahlung auf die Wahlanwaltsgebühren gem. Kostenbeschluss an? Dann hätte ich die vollen Wahlanwaltsgebühren erhalten und einen leichten Überschuss, den ich an die Staatskasse erstatten würde - oder ?

Also in Zahlen:
492,54 € abzgl. PKH 421,38 € = 71,16 € Rest
das dann abzgl. Erstattung Gegenseite, also - 246,27 €, bleibt ein Überschuss von 175,11 €, den ich mMn an die Staatskasse erstatten muss ??? :kopfkratz
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#2

08.01.2020, 11:56

Ich wundere mich gerade, warum auf den KFB nur die Hälfte gezahlt wurde. :kopfkratz
Wie hoch ist denn die Wahlanwaltsvergütung insgesamt? Davon ziehst Du die Zahlung der Gegenseite und dann die Zahlung der Justizkasse ab. Wenn dann noch ein Guthaben da ist, ist das an die Justizkasse zu erstatten.

Ich habe mir angewöhnt, erst die PKH/VKH abzurechnen und dann erst KFA/KAA.
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#3

08.01.2020, 12:25

Geniesserin hat geschrieben:
08.01.2020, 11:56
Ich habe mir angewöhnt, erst die PKH/VKH abzurechnen und dann erst KFA/KAA.
Ich habe das auch immer so gemacht - je nach dem, wie hoch die Kostenquote zu Ungunsten des PKHMandanten war ...
Ich wundere mich gerade, warum auf den KFB nur die Hälfte gezahlt wurde. :kopfkratz
Wie hoch ist denn die Wahlanwaltsvergütung insgesamt? Davon ziehst Du die Zahlung der Gegenseite und dann die Zahlung der Justizkasse ab. Wenn dann noch ein Guthaben da ist, ist das an die Justizkasse zu erstatten.
Nur die Hälfte wegen der Kostenquote 50 zu 50

Dann bin ich ja richtig mit meinen Gedanken (siehe "in Zahlen") und erstatte den Überschuss an die Staatskasse. Vielen lieben Dank :wink2
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