Abrechnung Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Spiderman
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#11

09.01.2020, 13:38

icerose hat geschrieben:
07.01.2020, 14:17
Spiderman hat geschrieben:
06.01.2020, 14:27
Adora Belle hat geschrieben:
06.01.2020, 12:30
Die zugehörige 0,3 VG 3309 ist schon abgerechnet? Und beide Gebühren sind aus dem Wert 13.877,00 € angefallen.
So, ich habe wieder ein bisschen recherchiert. :mrgreen:

Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist der Gegenstandswert für das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft auf 2.000,00 EUR gedeckelt.
Das ist korrekt.
Aber die Vergleichsgebühr kann nicht ohne eine Betriebsgebühr (hier die 3309) entstehen. Also gibt es eine 0,3 nach 3309 und eine 1,0 nach 1003 aus dem zu vollstreckenden Wert (zzgl. Auslagen und Steuer).
Ah okay, danke für den Tipp. Aber jetzt ist es ohnehin zu spät. Für das nächste Mal weiß ich dann Bescheid. :-)
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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