Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr noch!
Unser Mandant sitzt in der JVA, mein Chef (so hat er diktiert) "war jetzt wieder zum 2/3 Anhörungstermin für die Strafrestaussetzung" beim LG . Wie rechne ich denn da ab? WIr haben bisher noch nichts abgerechnet.
Abrechnung Strafsachen
- Adora Belle
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Wem gegenüber sollst Du denn abrechnen? Ist der Chef beigeordnet?
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Dann kommt es auf den erteilten Auftrag an.
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Oder Einzeltätigkeit. Der Auftrag entscheidet.
Ein Mandant hat meinen Chef angerufen und mitgeteilt, dass Herr X aus der JVA rechtlichen Beistand benötigt, so haben wir ihm in die JVA eine Vollmacht geschickt und damit war der Auftrag erteilt. Oder meint ihr was anderes
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Die Frage ist, welchen Umfang der Auftrag hatte.
Vertretung im Termin -> Einzeltätigkeit
Vertretung im Vollstreckungsverfahren (einschließlich Termin) -> 4200 ff.
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