Abrechnung Strafsachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

06.01.2020, 10:04

Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr noch! :wink2
Unser Mandant sitzt in der JVA, mein Chef (so hat er diktiert) "war jetzt wieder zum 2/3 Anhörungstermin für die Strafrestaussetzung" beim LG :kopfkratz . Wie rechne ich denn da ab? WIr haben bisher noch nichts abgerechnet.
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#2

06.01.2020, 10:05

Wem gegenüber sollst Du denn abrechnen? Ist der Chef beigeordnet?
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#3

06.01.2020, 13:55

Gegenüber dem Mandanten, nein ist nicht beigeordnet
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#4

06.01.2020, 14:33

Dann kommt es auf den erteilten Auftrag an.
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#5

06.01.2020, 19:39

Gebühren Nrn. 4200 ff
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#6

07.01.2020, 01:02

Oder Einzeltätigkeit. Der Auftrag entscheidet.
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#7

08.01.2020, 09:13

Ein Mandant hat meinen Chef angerufen und mitgeteilt, dass Herr X aus der JVA rechtlichen Beistand benötigt, so haben wir ihm in die JVA eine Vollmacht geschickt und damit war der Auftrag erteilt. Oder meint ihr was anderes :kopfkratz
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#8

08.01.2020, 10:39

Die Frage ist, welchen Umfang der Auftrag hatte.

Vertretung im Termin -> Einzeltätigkeit
Vertretung im Vollstreckungsverfahren (einschließlich Termin) -> 4200 ff.
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#9

08.01.2020, 11:56

Achso, jetzt :wink1
Dank euch, dann klär ich das ab und rechne dementsprechend ab.
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