Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1
06.01.2020, 10:04
Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr noch!
Unser Mandant sitzt in der JVA, mein Chef (so hat er diktiert) "war jetzt wieder zum 2/3 Anhörungstermin für die Strafrestaussetzung" beim LG
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
. Wie rechne ich denn da ab? WIr haben bisher noch nichts abgerechnet.
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Adora Belle
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#2
06.01.2020, 10:05
Wem gegenüber sollst Du denn abrechnen? Ist der Chef beigeordnet?
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#3
06.01.2020, 13:55
Gegenüber dem Mandanten, nein ist nicht beigeordnet
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#4
06.01.2020, 14:33
Dann kommt es auf den erteilten Auftrag an.
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Feldhamster
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#5
06.01.2020, 19:39
Gebühren Nrn. 4200 ff
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#6
07.01.2020, 01:02
Oder Einzeltätigkeit. Der Auftrag entscheidet.
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#7
08.01.2020, 09:13
Ein Mandant hat meinen Chef angerufen und mitgeteilt, dass Herr X aus der JVA rechtlichen Beistand benötigt, so haben wir ihm in die JVA eine Vollmacht geschickt und damit war der Auftrag erteilt. Oder meint ihr was anderes
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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#8
08.01.2020, 10:39
Die Frage ist, welchen Umfang der Auftrag hatte.
Vertretung im Termin -> Einzeltätigkeit
Vertretung im Vollstreckungsverfahren (einschließlich Termin) -> 4200 ff.
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#9
08.01.2020, 11:56
Achso, jetzt
Dank euch, dann klär ich das ab und rechne dementsprechend ab.