Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
SSchall
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 573
- Registriert: 23.06.2010, 12:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: jumas xp
#1
23.12.2019, 10:24
Hallo,
wir hatten einen Mandanten, der es nicht für nötig befunden hatte, die Abschriften von uns aufzuheben. Jetzt möchte er sämtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite und uns noch einmal in Kopie haben. Rechne ich dann auf die Kopierkosten noch eine Auslagenpauschale und MwSt. drauf?
-
jenniver
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2462
- Registriert: 24.07.2006, 21:13
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Düsseldorf
#2
23.12.2019, 12:12
Die Auslagenpauschale würde ich nur berechnen, wenn ihr die Kopien verschickt. MwSt. wird mit berechnet.