Hallo,
es handelt sich um folgende Sache:
Mutter des Mandanten ist verstorben. Uneinigkeit über Grabstätte, da eine bei Mdt. vorhanden.
Außerdem Aufforderung zur Überlassung der Betreuungsvollmacht an unseren Mandanten.
Zieht sich seit Juli. Mehrere Aufforderungsschreiben von uns an Gegner. Einmal wird die Vollmacht angeblich überlassen, einmal ist sie angeblich bei Umzug verloren gegangen. Das ist Stand August 2019.
Mit Schreiben von November kommt plötzlich die Vollmacht, mit dem Hinweis, dass diese ja nicht verlangt wurde. Nun gut. Auf dieser Vollmacht ist handschriftlich zusätzlich von der Verstorbenen vermerkt, dass sie auf dem anderen Friedhof bestattet werden möchte und nicht im Ort unseres Mdt., der auch der Sohn ist. Wurde zuvor mit keinem einzigen Wort erwähnt.
Ok, ist so hinzunehmen. Mdt. hat jetzt die vollständige Bestattungsrechnung beglichen. Er hatte zuvor lediglich die reine Bestattung, aber nicht die Grabstätte, gezahlt.
Chef meint, man könne die Sache der Gegenseite in Rechnung stellen. Wie seht ihr das?
Gruß
Kerstin
Herausgabe Betreuungsvollmacht
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Mir fehlt hier irgendwo der Rechtsgrund, warum die Gegenseite das zahlen sollte. Aber wenn Dein Chef das meint.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.