Aufrechnung bzgl. eines bestehenden KFB´s

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Inara
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#1

17.12.2019, 10:14

Hallo Ihr Lieben,

wir haben KFB zu unseren Gunsten, die Gegenseite hat jedoch nicht bezahlt und ein Schreiben geschickt, dass ausdrücklich die Aufrechnung erklärt wird, da die Gegenseite ihres Erachtens einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber unserer Mandnatin hat bezüglich einer Abmahnung. Wir sollen den Titel entwerten und an diese schicken, da die Kosten der Abmahung die Kosten aus dem KFB übersteigen, ansonten drohen sie mit Vollstreckungsgegenklage.

Ist sowas denn möglich, also eine Aufrechnung auf einen bereits erlassenen KFB?

Danke Euch im Voraus.

LG
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Anahid
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#2

17.12.2019, 11:04

Aufrechnung ist auch gegen einen Titel zulässig (§§ 387 ff. BGB). Fragt sich halt, ob die Aufrechnung überhaupt greift. Ist halt die Frage, ob hier nicht ggf. § 390 BGB greift. Aber das müsst Ihr halt prüfen.
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Inara
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#3

17.12.2019, 14:10

vielen Dank, das hilft mir weiter!
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