Hallo zusammen,
unser Mandant wurde im Strafverfahren freigesprochen.
Ich mache jetzt für ihn die Entschädigung nach JVEG für den GT geltend.
Er hat mir eine Bescheinigung des AG hereingegeben. Jetzt lese ich gerade im § 18 JVEG
"Für den Verdienstausfall wird neben der Entschädigung nach § 16 eine zusätzliche Entschädigung gewährt, ..."
Bekomme ich zusätzlich noch die Entschädigung für Zeitversäumnis, 6,00 € pro Stunde?
Vielen Dank
§ 18 JVEG neben § 16 JVEG?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Du bist bei den Regelungen für ehrenamtliche Richter. Richtig ist aber §§19 ff. JVEG. Dort gibt es Verdienstausfall und Zeitversäumnis nicht nebeneinander.