Abrechnung Honorarvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Eine wie jede
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 02.12.2016, 09:37
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Janz weit draußen

#1

12.12.2019, 09:40

Ist vielleicht ne blöde Frage... ich muss sie leider trotzdem stellen:
Wie sehen Eure Rechnungen aus, wenn ihr Honorarvereinbarungen abrechnet? Gebt ihr einen § aus dem RVG an?

Ich frage, weil ich die Aufgabe bekommen habe, sämtliche Rechnungen, die mit "Vergütung gem. Vereinnbarung" erstellt wurden (vor meiner Zeit in dieser Kanzlei), auf "gesetzliche Gebühren" umzubuchen und ich kann damit so gar nichts anfangen... :nachdenk

ich denke an Vergütung (erfolgsunabhängig), §§ 3a, 4 Abs. 1 RVG ?

:thx schon mal
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

12.12.2019, 10:05

Ich rechne sowas einfach ab als "Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG".
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Eine wie jede
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 02.12.2016, 09:37
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Janz weit draußen

#3

12.12.2019, 10:13

Anahid hat geschrieben:
12.12.2019, 10:05
Ich rechne sowas einfach ab als "Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG".
Na das ist ja mehr, als hier in den Rechnungen steht... :kopfkratz


:thx
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

12.12.2019, 13:17

Bei mir sehen die auch so aus wie bei Anahid. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten