Ist vielleicht ne blöde Frage... ich muss sie leider trotzdem stellen:
Wie sehen Eure Rechnungen aus, wenn ihr Honorarvereinbarungen abrechnet? Gebt ihr einen § aus dem RVG an?
Ich frage, weil ich die Aufgabe bekommen habe, sämtliche Rechnungen, die mit "Vergütung gem. Vereinnbarung" erstellt wurden (vor meiner Zeit in dieser Kanzlei), auf "gesetzliche Gebühren" umzubuchen und ich kann damit so gar nichts anfangen...
ich denke an Vergütung (erfolgsunabhängig), §§ 3a, 4 Abs. 1 RVG ?
schon mal
Abrechnung Honorarvereinbarung
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Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse.
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