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Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Verfasst: 11.12.2019, 10:34
von Liesel
Mandantin erhielt Mitteilung der StaA über Rechtskraft der Einziehungsanordnung und meldet Ansprüche dort an.

In der weiteren Folge erwirkt sie einen Vollstreckungsbescheid.

Sie beauftragt uns mit der Durchsetzung der Forderung. Wir korrespondieren mit der StaA und legen dort den Titel vor.

Da der Schuldner noch für längere Zeit in Haft sitzt, bestehen keine Erfolgsaussichten für eine Vollstreckung.

Jetzt habe ich schon einige Zeit recherchiert, komme aber wegen der Abrechnung nicht weiter. Rechne ich jetzt gegenüber der Mandantin die 3309 ab oder gibt es hier wegen der Einziehungsanordnung eine andere Gebühr?

Wäre toll, wenn mich hier jemand von der Leitung schubsen würde.

Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Verfasst: 11.12.2019, 10:45
von Adora Belle
Ich hätte am ehesten an ein Einzeltätigkeit aus Teil 4 gedacht.

Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Verfasst: 11.12.2019, 14:46
von Liesel
Also dann eher 4301 Nr. 6?

Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Verfasst: 11.12.2019, 16:22
von Adora Belle
Nee, das ist keine Strafvollstreckung. Ich fürchte 4302.

Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Verfasst: 12.12.2019, 13:48
von Liesel
Alles klar. Vielen Dank. :knutsch