Abrechnung Terminsvertreter bei Gebührenteilung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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zmaus2003
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#1

09.12.2019, 11:34

Hallo, benötige mal eure Meinung.

Wenn unsere Kanzlei einen Terminsvertreter beauftragt, vereinbaren wir stets die Teilung der Gebühren eines Rechtsanwaltes nach 3100 ff.

Mandant hat selbst VB beantragt; Gegner hat Einspruch eingelegt und Mandat hat uns mit Klageverfahren beauftragt- im Termin, welchen der Terminsvertreter für uns wahrgenommen hat, erging 2. VU.

Nun rechnete der TV wie folgt ab:

1,0 VG nach 3305
0,5 VG nach 3308
Auslagenpauschale 7002
1,3 VG nach 3100
- 1,0 VG nach 3305
0,5 TG nach 3105
Auslagenpauschale 7002

Sorry, auf so eine Idee ist bislang noch kein Terminsvertreter gekommen. Davon ganz abgesehen, dass wir den VB nicht selbst erwirtk haben und schon deshalb der TV keine Gebühren nach 3305 ff abrechnen kann, bin ich der Meinung, dass diese ihm auch sonst nach unserer Vereinbarung nicht zustehen würden.

Wie seht ihr das?
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Anahid
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#2

09.12.2019, 11:38

Nein, stehen ihm nicht zu. Er ist ja nicht bereits im Mahnverfahren mandatiert worden (egal, ob Ihr da selbst tätig wart oder nicht).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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zmaus2003
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#3

09.12.2019, 13:20

Danke - seh ich auch so
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