Verfahrenskostenvorschuss für Antragsgegnerin im laufenden Scheidungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TH-NR
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#1

06.12.2019, 11:59

Hallo Zusammen,

wir haben hier im Büro noch nie einen Verfahrenskostenvorschuss geltend gemacht, daher benötige ich mal Eure Hilfe. Ich lese immer wieder, dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden muss, Chefin meint aber, man könne die Gegenseite auch außergerichtlich auffordern.

Wir vertreten die Antragsgegnerin. Dieser ist der Scheidungsantrag zugestellt worden und sie hat erst versucht, alles ohne einen Anwalt zu regeln. Nun hat sie uns doch beauftragt und wir sollen uns bestellen. Der Antragsteller verfügt über ein Nettoeinkommen von 8.000,00 €, unsere Mandantin über 1.500,00 €. Sie ist der Meinung, dass ihr VKH zusteht, genau ausgerechnet worden ist dies hier aber noch nicht.

Kann man jetzt also einfach die Gegenseite anschreiben und zur Zahlung des Verfahrenskostenvorschuss auffordern? Oder muss ich tatsächlich den Antrag auf einstweilige Anordnung stellen? Und wie genau muss ich die Hilfebedürftigkeit der Mandantin nachweisen. Ist die Ausfüllung der Erkl. über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich?

Für Eure Hilfe schon einmal vielen Dank im Voraus!!

LG Nadine
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Adora Belle
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#2

06.12.2019, 13:49

Du musst erst auffordern, und wenn der Gegner nicht zahlt, den eA-Antrag stellen. PKH dürfte mit eben der Begründung abgelehnt werden, dass ein Anspruch auf Kostenvorschuss besteht.
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