Beschwerdewert bei Streitwertbeschwerde
Verfasst: 06.12.2019, 11:59
Hallo
Ich benötige mal wieder Hilfe. Ich habe einen Streitwertfestsetzungsbeschluss vorliegen, der m.E. falsch ist.
Wann ist der Beschwerdewert von 200 € erreicht?
Zählen hierzu nur die eigenen Rechtsanwaltsgebühren oder auch die im Rahmen der Kostentragungspflicht zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren der GS?
Die Differenz der eigenen RA-Gebühren sowie die Gerichtskosten erreichen den Wert von 200 € nicht. Rechnet man aber noch die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite hinzu, die unser Mandant zu tragen hat, wäre der Beschwerdewert erreicht.
Liebe Grüße
Ich benötige mal wieder Hilfe. Ich habe einen Streitwertfestsetzungsbeschluss vorliegen, der m.E. falsch ist.
Wann ist der Beschwerdewert von 200 € erreicht?
Zählen hierzu nur die eigenen Rechtsanwaltsgebühren oder auch die im Rahmen der Kostentragungspflicht zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren der GS?
Die Differenz der eigenen RA-Gebühren sowie die Gerichtskosten erreichen den Wert von 200 € nicht. Rechnet man aber noch die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite hinzu, die unser Mandant zu tragen hat, wäre der Beschwerdewert erreicht.
Liebe Grüße