Beschwerdewert bei Streitwertbeschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

06.12.2019, 11:59

Hallo :wink1

Ich benötige mal wieder Hilfe. Ich habe einen Streitwertfestsetzungsbeschluss vorliegen, der m.E. falsch ist.

Wann ist der Beschwerdewert von 200 € erreicht?

Zählen hierzu nur die eigenen Rechtsanwaltsgebühren oder auch die im Rahmen der Kostentragungspflicht zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren der GS?

Die Differenz der eigenen RA-Gebühren sowie die Gerichtskosten erreichen den Wert von 200 € nicht. Rechnet man aber noch die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite hinzu, die unser Mandant zu tragen hat, wäre der Beschwerdewert erreicht.

Liebe Grüße
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Anahid
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#2

06.12.2019, 13:34

Du redest oben von Streitwertbeschwerde. Der Beschwerdewert der Streitwertbeschwerde richtet sich nach der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem durch die Beschwerde begehrten Streitwert. Das hat nichts mit den Anwaltskosten zu tun.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
LuisaJL
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#3

09.12.2019, 10:23

Davon bin ich ursprünglich auch ausgegangen. Nachdem ich dann etwas gegoogelt habe, bin ich mir allerdings unsicher geworden.

Wegen u.a. solcher Beiträge:

"Die Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG). Der Wert des Beschwerdegegenstands bestimmt sich nicht nach der Differenz zwischen der erfolgten und der angestrebten Wertfestsetzung. Entscheidend ist vielmehr die Differenz der anwaltlichen Gebühren zzgl. Umsatzsteuer nach dem festgesetzten Wert einerseits sowie nach dem erstrebten Wert andererseits."

Oder kommt das hier nicht zum Tragen?

LG
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Anahid
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#4

09.12.2019, 11:33

Jetzt hast Du mich genauso unsicher gemacht und ich hab das hier gefunden. https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63884.html

Also richtig: Differenz zwischen den Kosten. Aber die Kosten des Gegenanwalts würden nicht dazu zählen.
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