Abrechnung nach Zahlung Hauptforderung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Potterhead_JS
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#1

05.12.2019, 10:40

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frag in einer Sache, wo wir gegen den Mandanten wegen offener Honorarforderung die ZV betrieben haben.

Termin - nach Klagebegründung - wäre heute gewesen. Vor zwei Tagen rief der Mandant an und fragte nach der Hauptforderung und einer Bankverbindung. Die nannte ich ihn. Er zahlte sodann noch am selben Tag die Hauptforderung vollständig. Dem Gericht teilten wir mit, dass der Antragsgegner die Hauptforderung zinslos bezahlt hat und der Rechtsstreit damit erledigt ist. Der Termin heute wurde hier gestern auch fernmündlich aufgehoben.

Jetzt habe ich den Auftrag, dem Mandanten gegenüber weitere Gebühren (Zinsen aus Hauptforderung, verauslagte Kosten und ggf. zurückgezahlte Gerichtskosten an uns) abzurechnen.

Wie mache ich das`? Mein Entwurf wäre jetzt die

-Zinsen der Hauptforderung
- verauslagte Gerichtsgebühren , einmal 32,00 € und einmal 73,00 €

Ich bin der Meinung ...noch anderes fällt nicht an. Mein Chef sagte, wir bekommen vom Gericht noch die Gerichtskosten über den Mandanten zurückerstattet?

Dem Gericht gegenüber haben wir noch um Kostenentscheidung gebeten. Soll ich da erstmal abwarten?

Vielen Dank für jede Hilfe!

MfG :wink2
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Anahid
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#2

05.12.2019, 14:56

Zunächst einmal vermisse ich in Deiner obigen Aufstellung die Verfahrenskosten. Zum anderen habt Ihr nach Deinem Vortrag den kompletten Rechtsstreit für erledigt erklärt. Damit habt Ihr meiner Meinung nach auf die Zinsen verzichtet. Ansonsten hätte nur eine Teilerledigung erfolgen dürfen und der Antrag hinsichtlich der Zinsen spezifiziert werden müssen.

Des Weiteren werden bei einer Erledigterklärung nur dann Gerichtskosten erstattet, wenn auch der Verfahrensgegner der Erledigterklärung zustimmt. Macht Euer (Ex-)Mandant das nicht (weil er nicht weiß, dass er das tun sollte), dann bleibt es bei den vollen Gerichtskosten und es gibt keine Erstattung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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