Erfolgshonorar trotz RS

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

04.12.2019, 23:56

Hallo,

Ich habe eine Forderung für meine Mdt durchgesetzt u meine Rechnung zahlt ihre RS.
Sie möchte mir aber zusätzlich ein Erfolgshonorar zahlen.
Geht das u wie muss so eine Vereinbarung wasserdicht formuliert werden?
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Adora Belle
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#2

05.12.2019, 00:00

Nein, geht nicht. Die Voraussetzungen stehen in §4a RVG. Du scheiterst hier schon daran, dass die Sache rechtsschutzversichert ist.

Der Mandant kann Dir höchstens was schenken. Über die berufsrechtliche und sonstige Einordnung mag sich jemand anderes Gedanken machen.
RA-Tübingen

#3

05.12.2019, 00:06

Ok sehe ich dann auch so.

Mdt mir etwas schenken? Mh ok
RA-Tübingen

#4

05.12.2019, 00:07

Aber eigentlich komisch, der Mdt könnte die Vereinbarung wegen 4aRvg angreifen, aber möchte bei mir doch die zusätzliche zahlung
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Lämmchen
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#5

05.12.2019, 08:10

Man kann doch aber immer ein Zusatzhonorar vereinbaren. Es gibt z.B. die Möglichkeit, zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren einen Betrag x zu vereinbaren usw.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Adora Belle
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#6

05.12.2019, 08:25

Natürlich. Aber eben kein Erfolgshonorar.
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