Hallo,
Ich habe eine Forderung für meine Mdt durchgesetzt u meine Rechnung zahlt ihre RS.
Sie möchte mir aber zusätzlich ein Erfolgshonorar zahlen.
Geht das u wie muss so eine Vereinbarung wasserdicht formuliert werden?
Erfolgshonorar trotz RS
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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Nein, geht nicht. Die Voraussetzungen stehen in §4a RVG. Du scheiterst hier schon daran, dass die Sache rechtsschutzversichert ist.
Der Mandant kann Dir höchstens was schenken. Über die berufsrechtliche und sonstige Einordnung mag sich jemand anderes Gedanken machen.
Der Mandant kann Dir höchstens was schenken. Über die berufsrechtliche und sonstige Einordnung mag sich jemand anderes Gedanken machen.
Aber eigentlich komisch, der Mdt könnte die Vereinbarung wegen 4aRvg angreifen, aber möchte bei mir doch die zusätzliche zahlung
- Adora Belle
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Natürlich. Aber eben kein Erfolgshonorar.