KFA/Umgangs- Sorgerecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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charlie20
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#1

04.12.2019, 13:18

Habe eine Frage wg. Kostenfestsetzung
Also folgender Fall zwei Verfahren (Umgangsrecht + Sorgerecht) zwei verschiedene Aktenzeichen bei Gericht. Für beide Akten haben wir VKH. Termin war an einem Tag und es wurden beide Sachen durch Vergleich abgeschlossen.
Nun würde ich so abrechnen für jede Angelegenheit 1,3 VG + 1,2 TG aus (GW bei beiden 3.000,00€ )+ 1,0 EG zusammengerechnet 2x GW 3000 €) also 6000 €. Richtig?
Vielen Dank im Voraus .
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Anahid
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#2

04.12.2019, 16:36

Was heißt Termin war an einem Tag? Waren beide Verfahren terminiert oder nur ein Verfahren?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
charlie20
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#3

06.12.2019, 15:00

Ja beide Termine waren am selben Datum terminiert.
charlie20
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#4

06.12.2019, 15:02

Sorry, beide Verfahren waren am selben Tag terminiert
Feldhamster
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#5

06.12.2019, 17:19

Dann 2x TG aus 3000 Euro.

Bezüglich der EG: wurde wirklich auch wegen des Sorgerecht eine Einigung erzielt? Also mit gegenseitigem Nachgeben? Mir persönlich ist eine EG bzgl Sorgerecht nie untergekommen.
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Adora Belle
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#6

07.12.2019, 12:16

Gegenseitiges Nachgeben ist doch gar nicht nötig. Es werden ständig Einigungen zum Sorgerecht abgeschlossen. Und wenn die Einigung nur darin besteht, dass nach beidseitigen Anträgen auf alleinige Sorge letztlich alles beim alten bleiben soll.
charlie20
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#7

07.12.2019, 18:45

Vielen Dank für Eure Antworten. Also mache ich zwei Anträge auf Festsetzung, einmal mit VG und TG aus 3000, einmal mit VG und TG aus 3000, und EG aus 6000 richig?
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Melanie
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#8

09.12.2019, 09:55

Moin,
wurden beide Angelegenheit in einem Termin abgehandelt oder jeweils hintereinander?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#9

09.12.2019, 11:41

Wenn die Verfahren nicht verbunden wurden und nur beide Verfahren zusammen verhandelt wurden, dann stehen Dir in jedem der beiden Verfahren die Gebühren einzeln zu. Ohne Verbindung musst Du da nichts zusammenrechnen.
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#10

09.12.2019, 11:53

Naja, wenn in dem einen Verfahren das andere miterledigt wurde, dann muss schon zusammengerechnet werden. Leider trennen das die Gerichte oft nicht sauber, auch in den Protokollen.
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