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Re: Festsetzung Auslagen Mahnverfahren

Verfasst: 05.12.2019, 15:01
von grete
Hallo Anahid,

nein, ursprünglich war die Forderung über EUR 2.394,86, hinzukamen noch EUR 348,80 an Insolvenzverwalter. Über diesen Betrag wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, die nicht eingehalten wurde. Ich soll die Kostenfestsetzung ohne Geschäftsgebühr erstellen, nur die Kosten Mahnverfahren.

Einfach mal drüberschaun oder wird die Gebühr für das Mahnverfahren voll angerechnet?

Mahnverfahren:
3305 201,00
Auslagen 20,00

1,3 Verfahrensgebühr . 261,30
abzgl. 201,00 = 61,30
0,5 Terminsgebühr 100,50
Auslagen 20,00

:thx

Re: Festsetzung Auslagen Mahnverfahren

Verfasst: 05.12.2019, 15:09
von Anahid
Wenn die Geschäftsgebühr weder tituliert, noch vom Gegner gezahlt ist, ist die Abrechnung so richtig. Die VG Nr. 3305 ist voll anzurechnen; Auslagen nicht.