Re: Festsetzung Auslagen Mahnverfahren
Verfasst: 05.12.2019, 15:01
Hallo Anahid,
nein, ursprünglich war die Forderung über EUR 2.394,86, hinzukamen noch EUR 348,80 an Insolvenzverwalter. Über diesen Betrag wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, die nicht eingehalten wurde. Ich soll die Kostenfestsetzung ohne Geschäftsgebühr erstellen, nur die Kosten Mahnverfahren.
Einfach mal drüberschaun oder wird die Gebühr für das Mahnverfahren voll angerechnet?
Mahnverfahren:
3305 201,00
Auslagen 20,00
1,3 Verfahrensgebühr . 261,30
abzgl. 201,00 = 61,30
0,5 Terminsgebühr 100,50
Auslagen 20,00
nein, ursprünglich war die Forderung über EUR 2.394,86, hinzukamen noch EUR 348,80 an Insolvenzverwalter. Über diesen Betrag wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, die nicht eingehalten wurde. Ich soll die Kostenfestsetzung ohne Geschäftsgebühr erstellen, nur die Kosten Mahnverfahren.
Einfach mal drüberschaun oder wird die Gebühr für das Mahnverfahren voll angerechnet?
Mahnverfahren:
3305 201,00
Auslagen 20,00
1,3 Verfahrensgebühr . 261,30
abzgl. 201,00 = 61,30
0,5 Terminsgebühr 100,50
Auslagen 20,00