Festsetzung Auslagen Mahnverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#11

05.12.2019, 15:01

Hallo Anahid,

nein, ursprünglich war die Forderung über EUR 2.394,86, hinzukamen noch EUR 348,80 an Insolvenzverwalter. Über diesen Betrag wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, die nicht eingehalten wurde. Ich soll die Kostenfestsetzung ohne Geschäftsgebühr erstellen, nur die Kosten Mahnverfahren.

Einfach mal drüberschaun oder wird die Gebühr für das Mahnverfahren voll angerechnet?

Mahnverfahren:
3305 201,00
Auslagen 20,00

1,3 Verfahrensgebühr . 261,30
abzgl. 201,00 = 61,30
0,5 Terminsgebühr 100,50
Auslagen 20,00

:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

05.12.2019, 15:09

Wenn die Geschäftsgebühr weder tituliert, noch vom Gegner gezahlt ist, ist die Abrechnung so richtig. Die VG Nr. 3305 ist voll anzurechnen; Auslagen nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten