Berechnung GW bei Titelumschreibung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Trine
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#1

02.12.2019, 08:37

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Sache wo ich für die Mandantin 3 Titel beim zuständigen Gericht umschreiben lassen habe.
Diese hat 3 Titel gekauft, über Notar usw.

Die Titelumschreibung war tatsächlich nicht ganz so einfach, es mussten viele Unterlagen beschaffen werden, von Notarieller Urkunde bis Bankauszüge etc.! Dies zog sich über Monate hin mit diversen Schreiben, Fristverlängerungsanträgen und Kontakt mit der Mandantin.

Nun ist die Frage, wie ich gegenüber der Mandantin abrechne. Eine Gebührenvereinbarung wurde nicht getroffen.

Habt ihr Ideen?

Liebe Grüße und einen guten Start in den Dezember :-)
:thx
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#2

02.12.2019, 10:59

Hallo,
ich würde ganz schlicht den Wert der jeweils titulierten Forderung nehmen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Trine
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#3

02.12.2019, 11:04

und dann direkt eine Verfahrensgebühr nach 3100 VV ?
:thx
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#4

02.12.2019, 12:19

viewtopic.php?t=82669
hier ist das gut beantwortet. Also nein, keine 3100 VV Gebühr, sondern allenfalls eine 3309. Und die wird auf die folgende ZV-Maßnahme angerechnet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#5

02.12.2019, 13:17

Das Mandant ist mit der Titelumschreibung beendet. ich habe 3 Titel umschreiben lassen. Dann je Titel eine 3309?

ich lese mal deinen Link...
:thx
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#6

02.12.2019, 13:30

Hui also ich bin mir unsicher:

Titel 1: Titulierte Forderung 580.000,00 €
Titel 2: Titulierte Forderung zusammen 37.364,86 €
Titel 3: Titulierte Forderung zusammen 37.364,86 €

Das ergibt eine ordentliche Summe wenn ich jeweils eine 0,3 nach 3309 VV abrechne. Oder ich addiere die Beträge (654.729,72 €) und nehme eine 0,3 nach 3309 VV. Ergebnis dann mit Auslagen 1.385,04 €

Was würdet ihr machen?
:thx
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#7

02.12.2019, 14:21

Richtig wäre je Titel eine Rechnung.

Wenn es aber 3 x der selbe Mandant war (und ihr das möchtet), würde ich ihm das vorrechnen und dann aus Kulanz nur eine Gebühr aus dem Gesamtwert abrechnen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#8

02.12.2019, 14:30

Also mein Chef möchte auch je Titel eine Rechnung. Dann werde ich das mal so machen. Hatte auch noch mal etwas recherchiert.

Lieben Dank für deine Hilfe.
:thx
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#9

02.12.2019, 15:06

Der Mandant wird sich freuen. :pfeif
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

02.12.2019, 17:06

Das sag ich dir :-?

Er meinte wir seien schließlich kein Sozialdienst :lolaway
:thx
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