Verfahrenswert Ehewohnung
Verfasst: 28.11.2019, 17:11
Hallo zusammen,
der hälftige Miteigentumsanteil an der Ehewohnung wurde auf unsere Mandantin übertragen. Es war ein außergerichtliches Verfahren das mit einer notariellen Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Mit welchem Verachtenswert rechne ich das Verfahren ab?
Ist es der Wert, den unsere Mandantin gezahlt hat?
Danke für eure Hilfe.
LG
Bärbel
der hälftige Miteigentumsanteil an der Ehewohnung wurde auf unsere Mandantin übertragen. Es war ein außergerichtliches Verfahren das mit einer notariellen Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Mit welchem Verachtenswert rechne ich das Verfahren ab?
Ist es der Wert, den unsere Mandantin gezahlt hat?
Danke für eure Hilfe.
LG
Bärbel