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Verfahrenswert Ehewohnung

Verfasst: 28.11.2019, 17:11
von BärbelBW
Hallo zusammen,
der hälftige Miteigentumsanteil an der Ehewohnung wurde auf unsere Mandantin übertragen. Es war ein außergerichtliches Verfahren das mit einer notariellen Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Mit welchem Verachtenswert rechne ich das Verfahren ab?
Ist es der Wert, den unsere Mandantin gezahlt hat?
Danke für eure Hilfe.

LG
Bärbel

Re: Verfahrenswert Ehewohnung

Verfasst: 28.11.2019, 18:54
von Feldhamster
Ich würde den Wert des hälftigen Miteigentumsanteils ggf. unter Berücksichtigung evtl Belastungen ansetzen, falls solche vorhanden waren und hierüber auch eine Regelung erfolgt ist.